Elektrizitaet, Waerme und Wasser fuer alle

In Belgien gibt es ein einzigartiges Modell: Dort bekommt jeder eine Mindestmenge Energie und Wasser kostenlos. Das dient den Menschenrechten, der Umwelt und dem Bürokratieabbau.
Wäre der Kindstod von Sömmerda vermeidbar gewesen, wenn man der Mutter nicht den Strom abgeschaltet hätte? / Das Modell Belgien

Der allein erziehenden Mutter in Sömmerda wurde, als sie ohnehin mit dem Rücken an der Wand stand, der Strom abgestellt, was die Überforderung noch erheblich steigerte. Vor die Wahl gestellt, nun mit den schreienden Kindern in geschlossenen Räumen im Dunkeln zu leben oder sich dieser Tortur zu entziehen, entfloh sie zu einer Freundin und überließ die Kinder ihrem Schicksal. Dass die Entscheidung der Elektrizitätswerke die Straftat der Mutter und den Tod des Kindes wesentlich beförderte, kann kaum bestritten werden. Kann oder muss man sogar von einer Mitschuld der Elektrizitätswerke am Tod des Kindes sprechen?

Der Präsident des Kinderschutzbundes, Micha Hilgers, kritisierte, dass das Jugendamt die Mutter mit den kleinen Kindern in die dunkle Wohnung zurückschickte, statt ihr die Kinder wegzunehmen. Der Mutter allein oder einem alten Menschen könnte man den Strom also abstellen? Auf dass ein 80-Jähriger hinfällt und sich das Nahezu-Todesurteil eines Oberschenkelhalsbruchs zuzieht? Will die Gesellschaft, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Leben derart „teilbar“ ist?

Ist es akzeptabel, dass die GASAG in Berlin, wie geschehen, bei 10 Grad minus Außentemperatur einer alten Frau wochenlang das Gas abstellt, weil sie die Rechnung nicht bezahlen kann? Welche Möglichkeiten hat eine derart in die Enge getriebene Frau? Emotional und real? Die Scham angesichts dieser Entscheidung der Versorgungswerke grenzt die Handlungsoptionen enorm ein. Mit welcher plausiblen Begründung könnte sie sich für den Rest des Winters bei Freunden oder Bekannten einquartieren? Wen könnte sie um Zahlung der Schulden bitten? Im Berliner Fall kapselte die Frau sich ab und versuchte die fehlende Raumwärme mit Hochprozentigem zu ersetzen. Was die Situation erst recht zur Eskalation brachte.

Die entscheidende Frage ist, ob Verbraucher und Gesetzgeber ein Mindestmaß an Wasser, Elektrizität und Wärme als Teil des Rechts auf menschenwürdiges Leben ansehen, das die Verfassung jedem garantiert.

Der belgische Sozialist und Umweltminister Bruno Tobback hat in Belgien ein System eingeführt, das die OECD als weltweit bestes Modell sozialen Ressourcen-Managements bezeichnet. Beispiel Wasser: Jeder bekommt pro Kopf eine Mindestmenge kostenlos. Der Verbrauch über dieses Mindestmaß hinaus ist dagegen sehr teuer und finanziert den Verbrauch der Mindestmengen insgesamt (den der Armen und der Reichen) mit.

Dieses System hat vier Vorteile:

-Niemandem wird Strom oder Wasser abgestellt, die Mindestmenge für menschenwürdiges Leben ist garantiert.

-Da höherer Verbrauch sehr teuer ist, enthält das System einen starken Anreiz zu ressourcenschonendem Verhalten.

-Da Arme innerhalb des Kontingents nicht belastet werden, ist es möglich, nach und nach alle Umweltkosten in die Preise zu internalisieren.

-Das System erfordert keinerlei bürokratischen Aufwand, sondern würde die Ämter in Deutschland vermutlich sogar entlasten.

Sowohl sozial- als auch umweltpolitisch ist die Einführung dieses Modells sehr wünschenswert. Wenn es im Zuge der Hartz-Gesetze politisch möglich war, Höchstgrößen für Wohnungen festzulegen, dann sollte es ein Leichtes sein, Mindestmengen für Wasser, Strom und Wärme festzulegen und für alle dauerhaften Zugang sicherzustellen.

Übrigens sollte man auch überlegen, ob die zunehmende Zahl isoliert lebender Menschen einen kostenlosen Festnetzanschluss in allen Wohnungen notwendig macht, damit alte Menschen, Verletzte oder Kinder zumindest einen Notdienst rufen können. Bei erwiesener Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit kann man technisch alle anderen Wahlmöglichkeiten außer dem Rettungsdienst kappen. Die deutsche Gesellschaft altert, aber anders als heute werden in 20 Jahren unter den Alten sehr viele Arme sein. Menschen, die sich kein Handy leisten können. Viele 40- bis 60-Jährige leben zudem gewollt oder ungewollt heute so, dass sie absehbar im Alter ohne Verwandte und sogar ohne engen Freundeskreis sein werden. Die Zahl isolierter Menschen wird zunehmen: Selten gesehene Hausbewohner, bei denen niemand bemerkt, dass ihre Situation auf Grund der Entscheidung profitorientierter Versorgungswerke immer „prekärer“, d. h. menschenunwürdiger wird.

Interessant ist die Frage, weshalb die Verbraucherzentralen sich bisher für Modelle wie das belgische nicht stark machen. Leider fungieren sie – noch mehr als Gewerkschaften – als Interessenvertretungen der Privilegierten. Derer, die verbrauchen können und die möglichst hohe Qualität für ihr Geld wollen. Wann treten sie auch für die Zugangsrechte derer ein, die nicht verbrauchen können?

Die Verbraucherzentralen hätten die Macht, die Einführung des belgischen Modells enorm zu beschleunigen. Sie müssten lediglich eine Aufklärungskampagne mit Zahlungsboykott organisieren. Schließlich gibt jeder, der zulässt, dass Vattenfall, EnBW, GASAG und andere Versorgungsdienstleister monatlich abbuchen, damit stillschweigend seine Zustimmung zu deren Geschäftpraxis, Zahlungsunfähigen den Netzanschluss zu kappen. Ein einmonatiger Verbraucherboykott könnte ein weiteres Sömmerda bedeutend unwahrscheinlicher machen.

Der jetzige Zustand aber befördert, dass Eltern in menschenunwürdige Situationen gestellt und überfordert werden, so dass Kinder sterben. Der jetzige Zustand befördert, dass alte Menschen an Alkoholvergiftung sterben. Dass sie sich vor Verzweiflung aufgeben und still verdursten oder verhungern, weil sie nur noch im Bett liegen und bewusst nichts mehr zu sich nehmen.

Auch zur Weihnachtszeit 2006 wird es diese Todesfälle, Selbstaufgaben und stillen Selbstmorde geben, für die die Gesellschaft insgesamt und der Gesetzgeber die Verantwortung tragen.

STEFANIE CHRISTMANN

URL: http://www.frankfurter-rundschau.de/in_und_ausland/politik/meinung/standpunkte_aus_der_zeitung/?em_cnt=1037888
Letzte Änderung am 22.12.2006 um 18:27:04 Uhr
Erscheinungsdatum 23.12.2006

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