Neues Buch: Privatkrieger: „Söldner, Schurken, Seepiraten. Von der Privatisierung der Sicherheit und dem Chaos der „neuen“ Kriege“

Neues Buch!Piraten, Warlords, Kindersoldaten, private Militärunternehmer und Söldner bestimmten in den letzten Jahren die öffentliche Debatte als „neue“ Akteure in gewaltsamen Konflikten und Kriegen. Hat sich mit diesen Kriegsparteien und der zunehmenden Privatisierung des Krieges auch der Krieg selbst verändert? Wie sehen Bürgerkriegsökonomien aus und welche Rolle spielt die globale Wirtschaft in den heutigen Kriegen? Stehen wir vor oder sind wir mitten in so genannten „neuen Kriegen“ oder zeigen sich „alte“ Kriege im neuen Gewand? Mehr lesen (pdf) und Buchbesprechungen (pdf)

Texte über Söldner

war_map
Siehe „Dario Azzellini: Die neuen Söldner; in: Kritische Justiz, Heft 3/2008, Sonderheft 40 Jahre KJ“ und „Dario Azzellini und Boris Kanzleiter (Hg.): Das Unternehmen Krieg. Paramilitärs, Warlords und Privatarmeen als Akteure der neuen Kriegsordnung, Berlin (Assoziation A) 2003.“ Die deutsche Papierausgabe ist nun endgültig vergriffen und wird vorerst nicht nachgedruckt –> Volltext zum Download. Noch mehr gibts in der Abteilung zu Privatisierung von Krieg.

Über Armut und Arbeitszwang in eine neue Stasi-Gesellschaft

Der Verfassungsschutz sucht unter Hartz-IV-EmpfängerInnen „Observationskräfte“ und „Truppführer für den mobilen Einsatz“: Die in Nürnberg sitzende Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Berlin Anfang des Jahres 2009 mehreren Dutzend Hartz-IV-EmpfängerInnen mit Leistungskürzungen gedroht, sollten diese nicht dazu bereit sein, sich beim Inlandsgeheimdienst als „Observationskräfte“ und „Truppführer für den mobilen Einsatz“ zur Verfügung zu stellen. Einziges „Anforderungsprofil“ für die neuen Schlapphüte sei „ein Interesse an politischen Zusammenhängen“, „körperliche Fitness“, „die Bereitschaft zur Unterziehung einer Sicherheitsprüfung“ und „eine flexible Arbeitszeitgestaltung“. Mehr lesen

Article: Controlling Private Military Services in the UK and Germany

Between Partnership and Regulation by Elke Krahmann
The emergence of a private military service industry has attracted considerable academic and public attention in recent years. (..) While so far most studies have tended to generalise the experiences with private military companies in the Third World, this article focusses on Western Europe. Two reasons support this focus. First, although the use of private mercenaries in Africa has been best publicised, the large majority of private military companies are not only based on Europe and North America, but are also employed by governments in industrialised countries. Second, while developing countries may be most threatened by the problems linked to the use of private military companies, governments in industrialised countries are best placed to regulate them. Download article as PDF

Der Knast als Profit-Center

von Heribert Prantl

Die Verbetriebswirtschaftlichung des Gemeinwesens hat vor einiger Zeit die Gefängnisse erreicht. Ende 2005 eröffnete Hessens Ministerpräsident Roland Koch in Hünfeld das erste teilprivatisierte Gefängnis Deutschlands. Der Staat schließt dort zwar noch auf und zu, aber wichtige Schlüsselpositionen sind privat besetzt.

Read more | ›››

Dossier Öffentliche Güter

Das Dossier „Öffentliche Güter/Eigentum als Diskurselemente“ geht der Frage nach: „Wie wird geredet? Bzw.: Wie wird konzeptionalisiert bzw. ideologisiert?“

  • Welche Begriffe prägen die Diskussion?
  • Wo entstanden die Begriffe, Konzepte und Theorien?
  • Welche Begriffsgeschichten haben sie heute hinter sich?
  • Welche Interessen stehen hinter diesen Begriffen?
  • Welche Auswirkungen haben bestimmte Konzepte auf die soziale Wirklichkeit?

Das Dossier „Öffentliche Güter/Eigentum als Diskurselemente“ liefert also eine Empirie der Debatten und Theoriediskussionen in den Bereichen Öffentliche Güter und Eigentum. Hier geht es um die diskursiven Kämpfe auf den genannten Feldern.

Begriffliche Grundlagen

Öffentliche Güter sind Güter, die nicht als Ware auf dem Markt verkauft werden und die allgemein benutzt werden können. Jens Martens & Roland Hain, Globale öffentliche Güter. Zukunftskonzept für die internationale Zusammenarbeit? [pdf], bieten eine weitergehende Einführung in die Geschichte des Konzepts und seine Bedeutung, bemühen sich Stärken und Grenzen zu benennen. Sie betonen den politischen Charakter des Begriffs: was als „öffentliches Gut“ definiert wird, ist von jeher eine politische Entscheidung.

In “From Public Goods to Public Accumulation” [pdf, 60kb, in englischer Sprache] zeigt David Moore, wie die gegenwärtige Diskussion über Öffentliche Güter und Entwicklung sich vor dem Hintergrund entwickelte, dass neoliberale Entwicklungsstrategien weder nennenswerte kapitalistische Gesellschaften in der Dritten Welt produzierten, noch Wohlstand und Wohlfahrt für die Mehrheit der Bevölkerungen verbessern konnten.

Der Diskurs über globale öffentliche Güter setzte sich durch, weil periphere Staaten für unfähig gehalten werden, entwicklungs-, wohlfahrts- und sicherheitspolitische Zielsetzungen zu verfolgen. Dieser Diskurs ist begrenzt auf Felder, die eine wankende neoliberale Hegemonie nicht herausfordern. Daher umgeht er Begriffe wie “services” und “basic needs” zugunsten nebulöser Konzepte wie “a facilitating environment for enterprise”.

Grob gesagt und im weitesten Sinne geht es um die Schaffung der Vorraussetzungen für eine primäre Akkumulation; im engeren Sinne um die Herstellung der Bedingungen für die Privatisierung von Dienstleistungen. Eine Möglichkeit, diese Formierung des Diskurses herauszufordern, liegt darin, die Möglichkeit der “public accumulation” ins Gespräch zu bringen.

Weiterführendes Material:

  • Franco Barchiesi: “Communities between Commons and Commodities. Subjectivity and Needs in the Definition of New Social Movements” >>>
  • Tony Bennett:“Public/private culture and cultural policy” >>>
  • Joachim Hirsch: „Eine andere Gesellschaft ist nötig: Zum Konzept einer Sozialpolitik als soziale Infrastruktur“ [pdf, 60kb]
  • Jürgen Leibiger: „Neue Dimensionen der Eigentumsfrage in der politischen Praxis“ [pdf, 989kb]

Die Debatte um die Commons

Zur Einführung Rainer Rillings Text mit dem eher merkwürdigen Titel „Virale Eigentumsmuster“ (2001), als Basistext: Charlotte Hess: Is There Anything New Under the Sun? A Discussion and Survey of Studies on New Commons and the Internet. Bloomington (Indiana) Mai 2000 [pdf]. Endlich als aktuellen Text der ausgezeichnete Beitrag von Ostrom und Hess Artifacts, Facilities, and Content: Information as a Common-pool Resource [pdf] (2001).

Der Klassiker zur Commons-Debatte ist Ostrom, E.: Governing the commons. The evolution of institutions for collective action. New York 1990.

Die klassische Debatte um Hardin, G.: „The Tragedy of the Commons[html] 162 (1968) Science, 1243-1248 greifen neben vielen anderen anhand aktueller Themen auf Clancy, E.A.: The Tragedy of the Global Commons (Indiana Journal of Global Legal Studies 1998, 5:601-620) und David, P.A: A Tragedy of the public knowledge „commons“? Global Science, Intellectual Property and the Digital Technology Commons, Oxford 10.9.2000 (pdf). Norbert Schulz u.a.: Duality in Property- Commons and Anticommons [pdf] (2000) und Barton H. Thompson: Tragically Difficult- The Obstacles to Governing the Commons [pdf]. Eine Debatte über Common and Private Property Rights dokumentierte das dem free-market-liberalism anhängende Center for private Conservation [pdf]. Hanoch Dagan und Michael A. Heller`s Thema sind die Liberal Commons [pdf].

SCIENCE magazine 302 (12 December 2003) selbst knüpft an: Mit einer Spezialausgabe — neun Artikel, die an Garrett Hardins 1968 erschienen Klassiker „The Tragedy of the Commons“ anschließen und sich mit Trends der 35 Jahre beschäftigen, seitdem der Essay erschien. Bei der Hardin-Society gibt es eine Sammlung von Online-Ressourcen mit Links zu Teilen der an den Ur-Essay anschließenden Diskussion.

Eine nüchterne Mainstream-Abhandlung des Gemeineigentums (Common Property) [pdf] aus ökonomietheoretischer Sicht bei Gary D. Libecap.

Jeff Gates plädiert in The Ownership Solution. Our economy is doing a lousy job of sharing the wealth. There’s a better way (Boston Review) für eine Verallgemeinerung des Eigentums.

Zur Debatte um das digitale Eigentum liefert Sabine Nuss wesentliche Problematisierungen in ihrem Thesenpapier zum Eigentumsworkshop der RLS im Dezember 2001 [rtf].

Vor dem Hintergrund von “Empire” denkt Michael Hardt nach über “Common Property”. Ausgehend von Überlegungen zu Immaterial Labor and Biopolitical Production kommt er From the Critique of the Body to the Flesh auf Überlegungen zu Immaterial Property. Seine Analyse der Reproducibility and the Protection of Private Property lassen ihn Four Challenges to the Legitimation of Private Property aufzeigen.

Globale Öffentliche Güter

Der Ansatz der Global Public Goods entwickelt sich seit einiger Zeit.

Hierzu gibt es auch eine Kurzdarstellung von Kaul, K., Grunberg, I., Stern, M.A. (Hg.): Globale öffentliche Güter (public goods), veröffentlicht für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, New York Oxford 1999 (s.a. Statement [pdf] im Bundestag in 2000).

Auch der Beitrag von Inge Kaul über die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter als Ziel von Global Governance (ebd., pdf) führt ins Themenfeld ein.

Das Projekt „Protecting the global Commons“ wird im Kapitel 4 des Weltwentwicklungsberichts 1999/2000 skizziert [pdf].

Katharina Holzinger analysiert in diesem Zusammenhang die „Aggregation Technology of Common Goods and its Strategic Consequences. Global Warming, Biodiversity, and Siting Conflicts„, MPG-Projektgruppe, Bonn 2000 [pdf]. Sinnvoll dazu eine Einführung in die Public Goods Theory und The Public Commodities Problem.

Leider nicht online sind die zuweilen einschlägigen Annals of Public and Cooperative Economics.

Einen anderen Theoriekontext verfolgt Christoph Engel in seinem Beitrag Offene Gemeinwohldefinitionen (MPG-Projektgruppe „Recht der Gemeinschaftsgüter“, Bonn 2000) [pdf].

Elmar Altvater unternimmt eine genauere Bestimmung und Abgrenzung „globaler öffentlicher Güter“:

„The topic “public goods” is of such paramount political importance that the scientific advisory board of ATTAC Germany, WEED (World Economy, Ecology & Development) and the Rosa Luxemburg Foundation (have to) take it on, too. Social, economic and political security depend on public goods being readily available. In particular, the effects that the privatisation of public goods have on the living conditions of people affected by them and on social democracy must be taken into account in order to be able to intervene politically in the globalisation process. Fundamentally, globalisation means deregulation and privatisation of public facilities and goods. To what extent the privatisation of health or educational services, old-age pensions, water and waste disposal systems, social or public security has become the focal point of the debates can be seen in disputes over GATS (General Agreement on Trade in Services) or the conflicts in the European Union and within nation-states over privatisation measures – from pension systems to the water supply.“ Mehr [pdf, 135kb] >>>

Altvater schließt damit an das begriffliche Konzept an, das im Rahmen der UNDP von Inge Kaul u.a. erarbeitet wurde (vgl. Inge Kaul und Michael Faust „Global public goods and health: taking the agenda forward“ auf den Seiten der World Health Organisation (WHO) [pdf, 75kb]).

Weiterführend:

  • Brunnengräber, Achim (Hrsg.): Globale Öffentliche Güter unter Privatisierungsdruck. Festschrift für Elmar Altvater (2003)

Dossier Privatisierung

Täglich und auf allen Kanälen heißt es, öffentliche Güter und Sozialleistungen können nicht mehr finanziert werden. Die öffentliche Hand sei verschuldet und die staatliche Bereitstellung von Gütern und Dienstleitungen sei nicht effizient [siehe Dossier „Öffentliche Güter“]. Der Prozess der Privatisierung und die Kommodifizierung noch nicht in Warenform gesetzter Sphären setzten sich nicht nur in allen westlichen Industriestaaten mit dem Siegeszug des Neoliberalismus durch. Die Institutionen des sich herausbildenden globalen Kapitalismus – u.a. IWF/Weltbank, WTO aber auch EU – übernahmen zunehmend die Aufgabe, überall auf der Welt den Prozess der Privatisierung voranzutreiben.
Das Dossier „Privatisierung“ bestimmt das Phänomen begrifflich und geht der Frage nach: „Was passiert, wenn öffentliche Güter privatisiert werden?“ Das Dossier liefert also theoretische Grundlagen und den Einstieg in die Empirie der Prozesse, Verwandlungen und Transformationen im Bereich der Öffentlichen Güter. Die Sammlung und Aufarbeitung des empirischen Stoffs finden zum einen im Weblog des Netzwerks p/ög statt. Des Weiteren findet eine Verarbeitung im Dossier Reichtumsverteilung und in den unter Publikationen versammelten Studien.

Das Dossier ist ein „work in progress“ und wird periodisch aktualisiert und mit weiteren und neuen Verweisen versehen.

Was ist Privatisierung

Privatisierung bezeichnet den Prozess, in welchem öffentliche Güter einer anderen gesellschaftlichen Form überführt werden, d.h. in welcher der dominante Zweck der Produktion ein anderer wird – gewinnorientierte Verwertung des vorgeschossenen Geldkapitals. Voraussetzung hierfür ist, dass der Marktmechanismus die Produktion ergreift, d.h. dass Produktion der Konkurrenz um Effizienz ausgesetzt wird [siehe Dossier Öffentliche Güter; Altvater „Was passiert, wenn öffentliche Güter privatisiert werden?“, attac zu Privatisierung, Wikipedia zu Privatisierung].

Die Privatisierung vormals staatlich produzierter Güter kann idealtypisch in zwei Modellen erfolgen. Zu unterscheiden ist die formelle Privatisierung (das Unternehmen bleibt im Eigentum der staatlichen Subentitäten, aber das Produkt oder die Dienstleistung selbst wird nach privatwirtschaftlichen Kriterien erbracht) von der materiellen Privatisierung (das Unternehmen wird ganz oder in Teilen an Private verkauft). In beiden Fällen wandelt sich der Produktionszweck. Bei der Produktion eines öffentlichen Gutes steht die Versorgungssicherheit der Nutzer im Mittelpunkt, d.h. der Gebrauchswert des zu produzierendes Gutes – Gewinnzwecke sind nachrangig oder zumindest gleichrangig, solange nicht die Versorgung gefährdet ist. Bei der privatkapitalistischen Produktion einer Ware ist die Maximierung des Profits der Zweck. Irrelevant ist, ob alle Menschen gleichen Zugang haben.

Damit sind die öffentlichen Unternehmen und öffentliche Güter voneinander zu unterscheiden: Bei letzterem ist der Zweck der Produktion und die Bereitstellung der Güter oder Dienstleitungen zentral. Öffentliche Unternehmen können demgegenüber durchaus gewinnorientiert Waren produzieren. Zentral ist hier allein, dass die öffentliche Hand durch Eigentum, finanzielle Beteiligung, Satzung oder anderen Bestimmungen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeiten des Unternehmens ausüben kann, d.h. ebenso den Zweck der Produktion zu bestimmen.

Welche Form der Privatisierung auch immer gewählt wird, es lassen sich damit zwei zentrale Momente kapitalistischer Produktion aktivieren: Drastische Senkung der Löhne und Produktivkraftsteigerung. Da es sich allerdings meist um Dienstleistungen handelt, ist der Produktivkraftsteigerung schon früh eine Grenze gesetzt, weshalb die Löhne verstärkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Nicht nur erspart sich der Staat ein Heer an BeamtInnen, über den Arbeitsplatzabbau und die verstärkte Konkurrenz sinken auch die Löhne. Neben den Löhnen kommt der Preisgestaltung wieder eine zentrale Rolle zu – so bei der Deutschen Bahn, bei der ein unklares und überteuertes Tarifsystem systematisch Mobilität für die subalternen Klassen verhindert.

Die Privatisierung hat für das Kapital jedoch nicht nur positive Folgen. Neben marktförmiger Preisentwicklung (z.B. bei Energie und Öl), die Kalkulationen erschwert und damit Investitionen hemmen kann, gibt es doch des Öfteren auch Qualitätsverluste zu beklagen (z.B. in der Infrastruktur sowie der Bildung). Auch können „externe“ Effekte durch die kapitalistische Verwertungsdynamik entstehen, die zwar durch die Privatproduktion entstehen, aber deren Kosten sozialisiert werden (z.B. Naturzerstörung) (Krätke 2001).

Diese Momente zerstören mitunter die allgemeinen Produktions- bzw. Verwertungsbedingungen des Kapitals, weshalb das Verhältnis zwischen öffentlichen Gütern und Privatisierung ein nie abgeschlossener Kampf darstellt, der wesentlich auf dem Terrain des Staates um das gesellschaftliche „Allgemeinwohl“ geführt wird.

Privatisierung begreifen

Für den Prozess der Privatisierung werden diverse Begriffe verwendet. Diese haben jedoch variable Reichweite und heben bei Privatisierung jeweils unterschiedliche Aspekte hervor. Diese widersprechen sich nicht unbedingt, blenden aber bestimmte Aspekte aus und formieren so den Erkenntnisprozess, der auch die Grundlage für die Bewertungen von Gegenstrategien darstellt. Im Folgenden sollen einige zentrale Begriffe, die zur theoretischen Bestimmung der Privatisierung Verwendung finden, vorgestellt werden:

a) Zur-Ware-werden. Der Begriff findet sich bereits in Karl Marx und beschreibt, dass produzierte Güter nicht mehr unmittelbar für den Gebrauch, sondern für den Austausch produziert oder durch Überproduktion dazu werden. Für diesen Prozess hat sich inzwischen der Begriff der Kommodifizierung durchgesetzt [commodity: engl.: Ware].

b) Monetarisierung. Mit dem zur-Ware-werden von produzierten Produkten geht immer auch die Monetarisierung einher: Ware tauscht sich gegen Geld. Wird das Geld der bestimmende Zweck, so kann man von Kommerzialisierung sprechen, die zugleich eine „Verbetriebswirtschaftlichung“ mit sich bringt, da ein effizienter und sparsamer Einsatz und Umgang mit Ressourcen zu einer zentralen Grundlage wird.

c) Inwertsetzung. Eine weitere Stufe erreicht der Prozess der Privatisierung, wenn bestimmte Bereiche der Gesellschaft in Wert gesetzt werden, d.h. die Produktion nicht nur den Zweck oder das Resultat hat, Waren zu produzieren, sondern dass die Produktion in Form kapitalistischer Verwertung von statten geht. Dies hat notwendigerweise das zur-Ware-werden zur Voraussetzung, die jedoch nicht ausreicht. Für die profitable Produktion kommt das Kapitalverhältnis hinzu, d.h. dass Lohnarbeiter für den Zweck der Produktion eingestellt werden, dass sich das vorgeschossene Geldkapital verwertet.

d) Enteignung/Dispossession. Der Begriff der Enteignung wird in der letzten Zeit im Anschluss an die Thesen von David Harvey häufig für den Prozess der Privatisierung verwendet. Er schließt zum einen an das 24. Kapitel in Marx‘ Kapital an, als auch an dessen Rezeption durch Rosa Luxemburg. Marx argumentiert im Kapitel über die so genannte ursprüngliche Akkumulation, dass die Trennung der unmittelbaren Produzenten von ihren Produktionsmitteln und damit Mittellosigkeit und Reichtum auf der einen Seite in einem historischen Prozess durchgesetzt wurde. Dabei geht es ihm weniger darum, dass sich Reichtum und Armut konzentrieren, sondern dass den unmittelbaren Produzenten die Möglichkeiten für die Sicherung der eigenen Existenz geraubt werden und ihnen nurmehr die Möglichkeit bleibt, Ihre Arbeitskraft zur Ware zu machen. Eine historische Voraussetzung für die kapitalistische Ausbeutung. Der zentrale Punkt für Marx ist, dass bei der historischen Durchsetzung der Voraussetzung kapitalistischer Ökonomie nicht der „stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ waltet, sondern durchaus „außerökonomische, unmittelbare Gewalt“ – das Kapitalverhältnis entsteht „von Kopf bis Zeh, aus allen Poren, blut- und schmutztriefend“. Was für Marx ein notweniger historischer Ausflug in der Argumentation ist, erklärt Rosa Luxemburg zu einem bleibenden und konstitutiven Prinzip des Kapitalismus. Luxemburg geht davon aus, dass der Kapitalismus nur existieren könne, wenn nicht-kapitalistische „Milieus“ durch außerökonomische und unmittelbare Gewalt angeeignet werden würden. Diese Form der Aneignung wird im Ansatz der Enteignungsökonomie zu einem Prinzip des gegenwärtigen Kapitalismus verallgemeinert. Zu den zentralen Formen der Enteignung gehört nach David Harvey die Privatisierung.

e) Communitarisierung. Communitarisierung bezeichnet eine spezifische Form der Privatisierung, bei der die Eigentümerschaft von der öffentlichen Hand in eine gemeinsame Eigentümerschaft, z.B. in Form von Genossenschaften übergeht. Dieses Privateigentum kann durch die Zweckbestimmung der neuen EigentümerInnen, z.B. die Satzung der Genossenschaft, erhalten, obwohl der Träger gewechselt hat.

f) Simulierte Konkurrenz. Im Rahmen der Betriebs- und Verwaltungsorganisation wird inzwischen Konkurrenz simuliert bzw. betriebswirtschaftliche Effizienzkriterien eingeführt (new public management). Während innerhalb der privatwirtschaftlichen Produktion zwar Arbeitsteilung, aber keine Konkurrenz herrschte, da die zerlegten, aber geplanten Arbeitsschritte erst das gewünschte Ergebnis brachten und daher gezielt ineinander greifen mussten, werden nach neuen Managementmethoden Produktionseinheiten, die gleiche Arbeitsschritte vollziehen, gegeneinander ausgespielt oder durch gesetzte Zielvorgaben in eine simulierte Konkurrenz gesetzt. Ähnliches gilt für die öffentliche Verwaltung, die zwar nicht privatisiert wird, aber Mechanismen unterworfen wird, die in der Privatwirtschaft herrschen. Damit verändert sich zwar immer noch nicht der Zweck der Produktion, aber das Mittel zu Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleitungen verändert sich derart radikal, dass der Zweck durchaus untergraben wird.

Privatisierung als zentrales Element neoliberaler Politik

Eines der zentralen Ziele neoliberaler Politik ist Privatisierung. Das liegt vor allem daran, dass der Markt als die angeblich zentrale und effizienteste Instanz durchgesetzt wurde. In der Neoklassik gilt jeder Eingriff in den Markt als Störfaktor. Verschiedene Diskursstränge kumulierten ab den 1970er Jahren in Debatten über Deregulierung, die in vielen Ländern in „unabhängigen“ Kommissionen zu Telekommunikation, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Energieversorgung etc. führte. Damit gelang es, Stichwortgeber und wissenschaftliche Stützpunkte für neoliberale Politik zu etablieren. Dem Neoliberalismus gelang aber nicht einfach durch die Etablierung der Neoklassik der Siegeszug. Bestimmte Diskurse oder Diskursstränge existieren bereits, bevor sie sich hegemonial durchsetzten. Warum sich ein Diskurs jedoch durchsetzt, ist nicht aus dem Diskurs selbst zu erklären. Vielmehr die Ursache des Bruchs in der umfassenden Krise der ganzen Gesellschaftsformation, die als Fordismus bezeichnet wird.

In der Krise des Fordismus kumulierten mehrere Momente: Mit dem Ende des Währungssystems von Bretton Woods veränderten sich die Bedingungen der nationalen Geldpolitik. Währungen konnten als Ware gehandelt werden. Die Zentralbanken müssen seitdem stärker auf den Außenwert achten. Zeitgleich drängte das Geldkapital angesichts der hohen Inflationsraten auf Preisstabilität. Die starke Organisations- und Produktionsmacht der ArbeiterInnen und die ausgereizten Produktivitätsreserven im Rahmen des tayloristisch-fordistischen Produktionsmodells führten zu einem Druck auf die Profitrate. Damit war eine für den Kapitalismus relativ lange Phase eines stabilen Kompromissgleichgewichts zu Ende. Neben der Reorganisation der Produktion, dem Druck auf die Löhne und der Investition in Finanztitel war und ist die Privatisierung einer ganzen Palette öffentlicher Güter eine der zentralen Strategien, um dem nach Anlagemöglichkeiten suchenden Kapital neue und lukrative Optionen zu eröffnen.

Daneben haben auch politische Institutionen die Privatisierung vorangetrieben. So drängte die EU im Zuge der Herstellung des Binnenmarktes bereits in den 1980er Jahren auf Privatisierungen. Aber auch das GATS-Abkommen von 1995, das vor allem die Liberalisierung des Dienstleistungsbereich zum Ziel hat, drängt auf eine Privatisierung der öffentlichen Versorgung. Damit werden bestimmte Produktionen unter das Kapitalverhältnis subsumiert und in den Verwertungszusammenhang eingesogen.

Folgen von Privatisierung

Privatisierung ist kein linearer Vorgang von „öffentlichem“ in „privates“ Eigentum, sondern ein umkämpfter und widersprüchlicher Prozess. Der Artikel von Dieter Plehwe Europäische Universaldienstleistungen zwischen Markt und Gemeinwohl [in: Gunnar Folke Schuppert; Friedhelm Neidhardt (Hg.): Gemeinwohl – Auf der Suche nach Substanz. WZB-Jahrbuch 2002, Berlin: sigma, S. 389-420] zeigt, wie aus einem staatlich bereitgestellten „öffentlichen Gut“ eine teils privat, teils öffentlich bereitgestellte „minimierte“ Leistung im Sinne einer Grundversorgung wird, kombiniert mit darüber hinaus gehenden frei auf dem Markt gehandelten Dienstleistungen, und diskutiert dies konkret am Beispiel des „Universaldienstes“ der Post.

Der Übergang vom „produzierenden“ zum „Gewährleistungs- und Regulierungsstaat“ ist verbunden mit einem veränderten Verhältnis von Staat und Ökonomie. Der Restrukturierungsprozess ist gekennzeichnet vom Ringen unterschiedlichster Kräfte, v.a. transnationalen Konzernen, institutionellen Akteuren der EU, den verschiedenen nationalen Instanzen, Think Tanks, Gewerkschaften und nicht zuletzt den Postunternehmen selbst. Es zeigt sich, dass neoliberale Liberalisierungsvorstellungen auf politische und ökonomische Hürden treffen. Gerade das Beispiel USA führt vor, dass ein staatlich organisierter Dienst keineswegs weniger effizient arbeitet, als ein marktförmig organisierter.

Open…

„Offen“ ist (zusammen mit „Access“) ein Schlüsselbegriff für Alternativen des Umgehens mit dem Problem des geistigen Eigentums geworden. Es geht um offene Räume. Ausgehend von der Debatte um die Offenlegung der Software-Codes (s. Richard Stallmann: Why Software should not have owners oder Doug Palmer: Why Not Use the GPL? Thoughts on Free and Open-Source Software) erweiterte sich die Sicht rasch (z.B. opencode.org). Es geht um Zugangssicherung (z.B. Open Law for Open Access Project oder openNET Coalition), um die Zugänglichkeit von Inhalten (z.B. OpenContent oder Open Archive, das openidea-project gut zur Einführung: Volker Grassmuck: Offene Quellen und öffentliches Wissen (Moskau 2000)), um Public Domain Informationen (z.B. UNESCO CII oder die nützliche virtuelle Allgemeinbibliothek) Projekte wie Pub Med Central oder einer Public Library of Science, zum letzteren Beiträge von Michael Eisen and Pat Brown: Should the scientific literature be privately owned and controlled? (Nature) und von Mary M. Case: Public access to scientific information. Are 22.700 scientists wrong? (Juni 2001).

Volker Grassmuck gibt in seinem Buch Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum (Bonn 2002, Bundeszentrale für politische Bildung) eine gute Einführung zu diesem Thema.
Das Projekt open theory versucht Prinzipien freier Softwareentwicklung auf die Diskussion von Theorie zu übertragen. Versuche der Reflektion von Eigentumsfragen ziehen sich hier durch verschiedene Diskussionstränge.

Weiterführendes Material

  • Görg, Christoph (2004): Enteignung oder Inwertsetzung? Zur Aktualität der »ursprünglichen Akkumulation«, in: Das Argument 257, 46.Jg., 721-731.
  • Harvey, David (2003): Der neue Imperialismus., Hamburg, 2005
  • Krätke, Michael R. (2001): Die Kosten des Sparzwangs, in: Loccumer Initiative kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Hg.): Kritische Interventionen. Flugschrift Kritischer Wissenschaft, Bd.5, Rot-Grün – noch ein Projekt? Versuch einer ersten Bilanz, Hannover, 23-69.
  • Nuss, Sabine/ Stützle, Ingo (2006): Was ist und welchen Zweck hat Privatisierung? Anmerkungen zu einer linken Politik öffentlicher Güter, in: ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 507 v. 16.6.2006, 13
  • Zeller, Christian (2004): Die globale Enteignungsökonomie, Münster

….dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss…

Marburg.1.Mai2007
Hans-Ulrich Deppe

Maikundgebung des DGB am 1. Mai 2007 auf dem Marktplatz von Marburg an der Lahn

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Lassen wir die letzten Jahre Revue passieren: Es gibt ein Phänomen, das in unterschiedlichen Verpackungen immer wieder auftritt und gewerkschaftlichen Protest hervorruft. Das ist die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen hat im letzten Jahrzehnt dramatisch zugenommen. Um nur einige aus der Vielzahl herauszugreifen, die einem spontan einfallen: die Post, die geplante Privatisierung der Bahn, kommunale Einrichtungen wie Wasser-, Elektrizitätswerke und soziale Treffpunkte, Krankenhäuser, die Rente, Universitäten oder die Studiengebühren. Unter Privatisierung versteht man die Enteignung öffentlichen Eigentums! Öffentliches Eigentum das meint Einrichtungen, die mit Steuermitteln – also kollektiven Geldern – aufgebaut und eingerichtet wurden, weil sie gesellschaftlich notwendig sind. Sie werden heute abgestoßen, weil sie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Landes- oder kommunalen Haushalt belasten. Natürlich waren die Landes- und Kommunalhaushalte Jahre lang klamm. Das hat sich erst in den letzen Monaten etwas gebessert. Und wo nichts ist, da kann man auch nichts holen. Das ist zwar eine eingehende Logik – nur: Leider ist sie falsch! Denn wir dürfen bei dieser Argumentation nicht stehen bleiben und sie resignativ hinnehmen. Wir müssen vielmehr weiterfragen: Warum sind oder waren die öffentlichen Haushalte solange unterfinanziert? Und das wiederum hängt mit einer Steuerpolitik zusammen, die die Kassen der öffentlichen Haushalte bewusst leer gefegt hat. Ein Steuerpolitik, die die Unternehmen begünstigt und die Bürger belastet. In unserer Republik gibt es Großunternehmen, die heute so gut wie keine Steuern bezahlen, während die Bürger gerade eine drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer hinnehmen mussten. Öffentliche Einrichtungen, die einst als soziale Errungenschaften galten und allen in der Gesellschaft zur Verfügung standen, werden nicht im öffentlichen Interesse saniert. Man lässt sie bewusst verkommen oder putzt sie raus, um sie unter Wettbewerbsbedingungen vermarkten und schließlich privatisieren zu können. In der Regel werden sie zu Spottpreisen verschleudert. Die verbleibenden sozialen Kosten, die in jeder Gesellschaft auftreten, werden auf die einzelnen Bürger abgewälzt. Eine solche neoliberale Politik führt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft. Die Reichen werden reicher und die Armen werden ärmer. Und damit steigt das Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Das beginnt mit dem Anstieg der Kriminalität auf der Straße und in der Wirtschaft (siehe Siemens!) und geht bis zu kriegerischen Auseinandersetzungen auf globaler Ebene.

Nun – schauen wir uns hier in Marburg unter dem Gesichtspunkt der Privatisierung einmal etwas um. Da fällt einem natürlich sofort die Universität ein. Gegenwärtig werden Lehre und Forschung an den Hochschulen mittels Drittmittelforschung, Stiftungsuniversitäten und privaten Lehrstühlen, Bachelor-Studiengängen und der Einführung von Studiengebühren an den Interessen der Wirtschaft und der herrschenden Politik neu ausgerichtet. Die Kommerzialisierung von Bildung und Wissenschaft wird massiv vorangetrieben. Spielräume wissenschaftlicher Autonomie werden dramatisch verengt. Während der direkte Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen mittels neuer Steuerungsinstrumente festgeklopft wird, bekommen Kooperationen mit der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen und Organisationen mehr denn je Seltenheitswert. Aufklärendes Denken und kritische Wissenschaften werden an den Rand gedrängt– und in Marburg darf man noch hinzufügen: Marxistische Theorie wird langsam aber sicher ausgeschlossen!

Die Allein-Regierung der CDU in Hessen hat diese Entwicklung der Privatisierung der Hochschulen mit Macht vorangetrieben. Dabei denke ich an die in Kürze geplante Umwandlung der gesamten Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität. Weiter geht es um die Einführung der Studiengebühren, die vor allem die sozial Schwachen trifft und auf den heftigen Widerstand der Studierenden gestoßen ist. Und es geht um die Privatisierung der Universitätsklinika von Gießen und Marburg, ihren Verkauf an eine private Aktiengesellschaft. Die Rhön-Klinikum AG hat am 1. Februar 2006 die volle unternehmerische Verantwortung für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg übernommen. Hessen hat als erstes Bundesland ein Universitätsklinikum privatisiert. Die von der CDU geführte hessische Landesregierung hat damit Pilotfunktion für die gesamte Republik übernommen.

Es ist aber nicht nur das Universitätsklinikum Gießen und Marburg – auch in anderen Teilen Hessen haben wir Krankenhausprivatisierungen. Ich denke dabei an das Krankenhaus in Langen, an die Schwalm-Eder-Kliniken oder die Privatisierungsgerüchte um das Höchster Krankenhaus in Frankfurt und das Krankhaus Witzenhausen in Nordhessen.

Schauen wir uns einmal an, was die Privatisierung eines Krankenhauses nach innen bedeutet: Als erstes verändert sich das Ziel der Einrichtung. Eine öffentliche Einrichtung ist am Bedarf orientiert und darüber wird demokratisch beschlossen. Deshalb heißt es auch im Hessischen Krankenhausgesetz: „Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist eine öffentliche Aufgaben.“(§3) Private Unternehmen haben ein anderes Ziel. Für sie hat die Rentabilität des eingesetzten Kapitals oberste Priorität. Und wie dieses Ziel erreicht werden soll, entscheiden vor allem die privaten Eigentümer. Die Aktionäre – gleich welcher Aktiengesellschaft – wollen eine satte Dividende sehen. Sie interessiert die Höhe der Dividende mehr als die Frage, wie diese zustande kommt.

Als Zweites werden Arbeitsplätze gestrichen. Immerhin betragen die Personalkosten im Krankenhaus etwa zwei Drittel der Gesamtausgaben. So heißt es hierzu in der Jahresbilanz des Deutschen Ärzteblatts zur Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg: „Leitende Chirurgen (müssen sich) in ´Performance-Gesprächen´ die Frage gefallen lassen, was sie eigentlich den ganzen Tag tun. Ihre Abteilungen stehen plötzlich in Konkurrenz mit (angeblich) vergleichbaren Abteilungen anderer Rhön-Kliniken … (Und) stimmt die ´Performance´ nicht, werden ärztliche Stellen gestrichen.“ Darüber hinaus beklagt das Deutsche Ärzteblatt bei seinen Recherchen eine bisher nicht bekannte Zurückhaltung der Beschäftigten gegenüber Journalisten – und meint: „Was dahinter steckt ist klar. Als börsennotiertes Unternehmen muss die Rhön-Klinikum AG darauf bedacht sein, dass keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die sich negativ auf den Aktienkurs auswirken könnten.“ (DÄ H.9, 2007, S. 453)

Das um sich greifende Rentabilitätsdenken in der Medizin führt zu einer immer stärkeren Kommerzialisierung in der Krankenversorgung. Das äußert sich darin, dass die Effizienz, die wirtschaftliche Kosten-Nutzen Relation, immer mehr in den Vordergrund geschoben wird und auf Teufel komm raus schwarze Zahlen geschrieben werden müssen. Aber die Häufigkeit und Schwere von Krankheiten richten sich leider nicht nach der jeweiligen Finanzsituation. Vom Arzt wird immer nachhaltiger eine messbare Leistung zu einem festgesetzten Preis verlangt. Diese Leistung nimmt zunehmend Merkmale einer Handelsware an, die unter Bedingungen der Konkurrenz erbracht wird. Entsprechend verwandelt sich der Patient immer mehr in einen Kunden, an dem verdient werden soll. Und der beste Kunde ist in der Regel der, an dem am meisten verdient wird. Patienten werden unter solchen Bedingungen dann vielleicht wie „König Kunde“ bedient, aber nicht mehr wie kranke Menschen behandelt.

Die zunehmende Kommerzialisierung ist freilich nicht nur ein Problem für die praktische Medizin. Auch die Forschung am Menschen ist davon betroffen. Ich denke insbesondere an die Forschung, die zunehmend über private Drittmittel finanziert wird und von den Interessen der Geldgeber keineswegs unabhängig ist. Auch hier gilt nach wie vor das Sprichwort: Wer zahlt, schafft an!

Aus dieser Problemlage ergibt sich, dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss, die nicht der blinden Macht des Marktes und der deregulierenden Kraft der Konkurrenz überlassen werden dürfen. Es ist die oberste Aufgabe des Staates zum Schutz und zur Sicherheit seiner Bürger hier einzugreifen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich nämlich Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln entfalten. Hier liegen die Freiheit stiftenden Effekte sozialer Sicherheit.

Kommen wir nun zur so genannten Gesundheitsreform. Nach langem Hin und Her hat die Große Koalition aus CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Trotz zahlreicher Detail-Veränderungen sind die grundlegenden Probleme geblieben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trägt nicht zur Lösung der Finanzprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Es behebt nicht die bestehenden Gerechtigkeitsdefizite in der Finanzierung der Krankenbehandlung, sondern verschärft diese noch. Das Gesetz schont einseitig die Interessen einflussreicher Lobbygruppen. Ich denke hier besonders an die Pharmaindustrie und die privaten Krankenversicherungen. Und die finanziellen Lasten dieser Politik haben in erster Linie die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Die Verlierer dieser Reform sind die Kassen und die Versicherten. Insgesamt fällt auf, dass auf die eigentlichen Finanzprobleme der GKV nicht eingegangen wird. Kein Wort wird darüber verloren, dass die neoliberale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die stagnierenden Erwerbseinkommen und die anhaltende Massenarbeitslosigkeit den Umfang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingedampft haben. Wie wichtig dieser Punkt ist, können wir daran sehen, dass öffentliche Haushalte und gesetzliche Krankenversicherungen schnell wieder liquide werden, wenn die Arbeitslosigkeit – wie in den letzten Monaten – nur geringfügig zurückgeht und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik ist also die beste Finanzierungsgrundlage für die GKV. Solange hier keine grundsätzliche Umorientierung stattfindet und die neoliberalen Bedingungen auch weiterhin als unveränderlich akzeptiert werden, ist die nächste Finanzierungskrise der Krankenversorgung vorprogrammiert.

Immer wieder können wir hören, dass die Entwicklung schon weit fortgeschritten sei und dass es dagegen kein Heilmittel gebe. Es handele sich sozusagen um einen Sachzwang, dem man sich beugen müsse. Ohne den zweifellos entstandenen Druck bagatellisieren zu wollen, meine ich aber, dass dieser von Menschen erzeugte Druck auch von Menschen verändert werden kann. Schließlich sind ökonomische Modelle menschliche Konstrukte und keine Naturgesetze.

Kerngedanke eines anderen, gegen die zerstörerische Kommerzialisierung gerichteten Modells ist die Solidarität. Denn Solidarität geht nicht von den Individuen und ihren marktvermittelten Beziehungen aus. Sie beruht vielmehr auf Gemeinsamkeit und Fairness. Solidarität setzt ein Bewusstsein von Gemeinsamkeit und innerer Verbundenheit voraus, das in einer Kultur, einer ethnischen Gruppe oder in einer sozialen Lage mit spezifischen Lebenserfahrungen begründet ist. Wie wir aus der Geschichte wissen, kann Solidarität große Probleme wie Arbeitslosigkeit, Armut oder Rechtlosigkeit bewältigen. Am wirkungsvollsten kommt Solidarität in organisierter Form mit breiter Beteiligung von unten zur Geltung. Und im Gesundheitswesen sind in der Tat gemeinsame Anstrengungen zur Lösung eines gemeinsamen Problems gefragt.

In vielen Ländern zählt gerade die Krankenversorgung zu dem Bereich, in dem Solidarität ein traditionelles Strukturprinzip ist. Sie kommt hier in unterschiedlichen Formen wie Hilfsbereitschaft, Caritas, Diakonie oder Gegenseitigkeit zum Ausdruck. Krankheit ist nämlich ein allgemeines Lebensrisiko, von dem alle betroffen werden können. Und in der Stunde der Not sind Kranke auf Solidarität angewiesen. Auch im deutschen Gesundheitssystem hat Solidarität einen hohen Stellenwert. Es besagt, dass bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze Sozialversicherte mit unterschiedlichen Beiträgen einen Anspruch auf gleiche Leistungen im Krankheitsfall haben und dass bestimmte Gesellschaftsgruppen wie Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner ohne eigene Beiträge mitversichert sind. Auch die Mitfinanzierung der Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitslosen durch versicherungspflichtige Beschäftigte ist in einem erweiterten Sinn der Solidarität zuzurechnen.
Diese Solidarität im Gesundheitswesen ließe sich durch eine Bürgerversicherung ausweiten. Stattdessen wird sie durch den Einsatz neoliberaler Instrumente systematisch zerstört. Bedauernswert ist, dass inzwischen selbst politische Organisationen, die einst ihre Identität aus der Kraft der Solidarität schöpften, sich heute diesem Prozess nicht nur nicht widersetzen, sondern ihn sogar noch unterstützen.

Solidarische Alternativen sind möglich! Im Gesundheitswesen wird dabei an folgende Grundsätze gedacht:
– Die Krankenversorgung ist alleine am medizinischen Bedarf auszurichten.
– Die gesamte Bevölkerung hat freien Zugang zur Krankenversorgung.
– Die medizinischen Leistungen sind für alle gleich, unabhängig von den individuellen finanziellen Möglichkeiten.
– Die Finanzierung erfolgt solidarisch in Form von Steuern oder Beiträgen.
– Gesundheitsförderung hat einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber der Krankenversorgung.
Diese Eckpunkte richten sich gegen die Unterwerfung der Krankenversorgung unter die kommerziellen Gesetze des globalen Marktes. Sie stehen für eine Absicherung des sozialen Risikos Krankheit durch die solidarische Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie demonstrieren, dass das Prinzip der Solidarität als Alternative zur Privatisierung und Kommerzialisierung der Krankenversorgung möglich ist. Deshalb lohnt es sich auch, für ihren weiteren Ausbau zu kämpfen. Und das gilt nicht nur für die Krankenversorgung, sondern für eine humane Gesellschaft insgesamt, in der soziale Gerechtigkeit und gute Arbeit respektiert werden (Motto).

P/OeG Newsletter Februar/Maerz 2007

1. neue Sammlung von Recherche-Instrumenten
2. Grenzen der Nachhaltigkeit: Eigentum an Boden und Produktionsmittel
3. Bildungsprivatisierung: Schulen
4. Sparkassen und Landesbanken unter Privatisierungsdruck
5. Termine/Konferenzen

=================

1. Recherche-Instrumente bei p/ög
———————————
wemgehoertdiewelt.de bekommte jetzt eine kleine Linksammlung – und zwar
mit ausgesuchten Recherche-Instrumenten und Datensammlungen zum
Themenfeld, zu finden bei
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=12791
Die Liste wird nach und nach wachsen, damit die Perlen aus dem Blog
nicht im digitalen Rauschen untergehen.

2. Grenzen der Nachhaltigkeit:
Privateigentum an Boden und Produktionsmittel
————————————————
In Mexico wird der Mais knapp und die Tortilla teuer. Der Regenwald in
Brasilien muss Zuckerrohr-Monokulturen weichen, ebenso wie der
Dschungel auf Sumatra den Ölpalmen-Plantagen. Und alles für die
Gewinnung regenerativer Treibstoffe, damit der Mobilitätswahn im
globalen Kapitalismus etwas grüner werde. Konzepte die sich zwar
„nachhaltig“, „bio“ oder „öko“ nennen, sich aber keine Rechnung ablegen
über die grundlegenden ökonomischen Vergesellschaftungsformen unter
deren Bedingungen produziert wird, geraten angesichts solcher Phänomene
in Zwickmühlen. Wer allerdings die Frage nach dem Zweck von
Privateigentum an landwirtschaftlicher Produktionsfläche und -mitteln
unter den Bedingungen kapitalistischer Globalisierung nicht aus den
Augen verliert, den überraschen Umweltzerstörung und soziale
Verelendung als Auswirkung „grüner“ Politikansätze aus dem Norden
überhaupt nicht. Was der frühen grünen Basis-Bewegung noch wenigstens
implizit klar war in ihrem Plädoyer für kurze Wirtschaftskreisläufe und
kleine Einheiten, das haben die IdeologInnen des „Grünen Kapitalismus“
(Böll-Stiftung) und der „Grünen Marktwirtschaft“ (Grüne
Bundestagsfraktion) verdrängt und vergessen: Dass echte Nachhaltigkeit
ohne theoretische und praktische Kritik kapitalistischer
Wachstumsdynamik und ihrer Eigentumsform nicht zu haben ist.

Tortilla-Krise in Mexico
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24543/1.html
Selbtorganisation in Mexico in der Anderen Kampagne
http://www.zmag.de/artikel.php?id=2014

Zuckerrohr für Bio-Sprit in Brasilien
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/maerkte/:Biosprit-Acker-Das-
Gold/583099.html
Die brasilianische Bewegung der Landlosen
http://www.labournet.de/internationales/br/landlose.html

Die Ölpalme
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpalme
Indigene Proteste gegen Abholzungen in Sumatra
http://www.rimba.com/spc/spcpenan7.html

3. Bildungsprivatisierung: Schulen
———————————-
Die Privatisierung der Schulen scheint vielen undenkbar. Nachdem gegen
die Privatisierung der Unis nur noch Rückzugsgefechte stattfinden,
heißt das interessierte Ziel jetzt aber immer offener „Jede Schule ein
kleines Unternehmen“, wie der Freitag schon 2006 titelte –
http://www.freitag.de/2006/31/06310801.php . Im Februar diesen Jahres
war die Schulprivatisierung dann wieder mal im Gespräch. Um eine
Inwertsetzung dieser Sphäre bemüht sich z.B. der Bertelsmann-Konzern
schon länger. ´Running school´ – damit läßt sich noch mehr verdienen
als nur mit den staatlich garantierten Einnahmen aus dem
Schulbuchverkauf. Dem „Projekt »BERTELSMANN-Schulen«“ widmet sich ein
Open-Theorie-Projekt: http://www.opentheory.org/bertelsmann-schulen/
Das Projekt geht auf einen Artikel Rolf Jüngermann zurück, in dem er in
sympathischer Weise die Eigentumsfrage stellt: „Enteignet Bertelsmann –
PUBLIC EDUCATION IS NOT FOR SALE“ –
http://www.bipomat.de/momo/momo.html . Im Augenblick haben die
Privatisierer noch mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen und verhalten sich
entsprechend: Den Türöffner bilden jedoch schon seit längerem
PPP-Projekte zur Instandsetzung/-haltung von Schulgebäuden und die
Bewirtschaftung der Pausenbrotstände. Das wird klar z.B. mit einem
Blick über die Presseschau zur Schulprivatisierung (mit starkem
Hessen-Bezug) von Wilhelm Rühl, http://www.meinepolitik.de/privbild.htm

4. Sparkassen und Landesbanken
Ein Korrektiv zum Privatbankensektor gerät unter Privatisierungsdruck
———————————————————————
Knapp die Hälfte des Spar- und Kreditgeschäfts wird in Deutschland von
öffentlichen Sparkassen und Landesbanken sowie von
Genossenschaftsbanken abgewickelt – von Kreditinstituten also, die
nicht das Ziel der unbedingten Gewinnmaximierung verfolgen. Weil sich
diese Kreditinstitute – anders als die privaten Banken – nicht den
Renditeer­wartungen der deregulierten Finanzmärkte unterwerfen müssen,
können sie gesellschaft­liche Aspekte in ihrer Geschäftspolitik
berücksichtigen. Angesichts beschleunigt fort­schreitender
Privatisierungstendenzen ist die Existenz dieses Korrektivs gefährdet:
An­zeichen hierfür waren die Teilprivatisierung der Landesbank HSH
Nordbank und die Aufweichung des Sparkassen-Bezeichnungsschutzes im
vergangenen Jahr. Aktuell sorgen der Verkauf der Landesbank
Berlin/Berliner Sparkasse, die Novellierungen der
Landes­sparkassengesetze in NRW und Hessen und die EU-Kritik an
angeblichen Wettbewerbs­verzerrungen durch Sparkassen und
Genossenschaftsbanken für weitere Angriffe auf das Geschäftsmodell der
Sparkassen. Der verlinkte Text (von Axel Troost und Martin Mathes, 17
Seiten Text, 2 Seiten Antrag, PDF) gibt einen Überblick über die
aktuel­len Privatisierungs-Entwicklungen, nachdem zuvor die Bedeutung
öffentlicher Kreditin­stitute für das Kredit- und Spargeschäft
dargestellt und Entwicklungstendenzen innerhalb des öffentlichen
Bankensektors skizziert wurden.

http://www.rosalux.de/cms/uploads/media/Sparkassen_und_Landesbanken.pdf

5. Termine/Konferenzen
———————-

Tagung „Die Bahn ist keine Ware“ am 17. und 18. März in Berlin.
http://www.bahn-ist-keine-ware.de
Am Abend findet die Premiere des Dokumentarfilms „Bahn unterm Hammer“
statt – u.a. unterstützt durch die RLS – mit anschließender
Diskussionsveranstaltung und Party. Im Berliner Filmtheater Babylon,
Berlin-Mitte (Rosa-Luxemburgstr.30), Samstag, den 17.03.07 um 20 Uhr

***

LAC2007 – die 5. Internationale Linux Audio Conference wird stattfinden
vom 22.-25. März 2007 an der TU Berlin.
„LAC2007 aims at bringing together developers and users of Linux and
open source audio software with the target of information sharing,
project discussion and music. Highlights: Public Talks and Workshops,
Concerts, Tutorials, Proceedings, Live Audio/Video Stream“
http://www.kgw.tu-berlin.de/~lac2007/index.shtml
* Free admission to all events except the concerts

***

Gut zum Programm De-Privatisierung passt die Ent-Prekarisierung –
soziale Sicherheit als öffentliches Gut und die notwendigen Kämpfe
dafür. Eine Veranstaltungsreihe dazu von fels (für eine linke
Strömung), Berlin
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/fels/de/2007/03/352.shtml

***

Die Konferenz re:publica – http://www.re-publica.de/programm/ – greift
als Konferenz das auf, was einige unter “Web 2.0″, andere unter “Open
Source” oder “Social Media” verstehen: Soziale Netzwerke, Blogs,
Podcasts, Videocasts, Online- und Offline-Communities und -Services –
all diese Phänomene sind Themen bei re:publica ebenso wie deren
Hintergründe, die Philosophie, die Prinzipien, die rechtlichen
Grundlagen der sozialen (R)evolution im Netz.
Am 11. bis 13.4. in Berlin, Kalkscheune, Mitte.

=================

Please support the network.
We like to invite all of you to support this project, to come to the
workshops and to send information and empirical and theoretical
material to the mailing-list.

With best regards
Mario Candeias: mic-at-candeias.de
Markus Euskirchen: m-at-euse.de
Andrej Holm: a.holm-at-rz.hu-berlin.de
Dieter Klein: klein-at-rosalux.de
Sabine Nuss: nuss-at-rosalux.de
Rainer Rilling: rilling-at-rosalux.de
Anja Rozwando: anja.rozwando-at-googlemail.com

ppg network:
Rosa Luxemburg Foundation
Research Group Political Analysis
Franz-Mehring Platz 1
D-10243 Berlin
Germany

http://wemgehoertdiewelt.de

Tel: +49 (030) 44310-179
Fax: +49 (030) 44310-222

_______________________________________________
rls-ppg mailing list
rls-ppg@lists.rosaluxemburgstiftung.de
http://lists.rosaluxemburgstiftung.de/mailman/listinfo/rls-ppg

kurz erklaert VII: Daseinsvorsorge

1. Zum Begriff „Daseinsvorsorge“

Der Begriff Daseinsvorsorge weckt verschiedene Assoziationen: „Sorge“ und „Vorsorge“ für das „Dasein“ der Menschen stehen für eine Haltung eines Gemeinwesens, das sich um Arme, Benachteiligte und Behinderte kümmert. Verbunden wird damit Solidarität und Sozialstaat. In einer staatskritischen Perspektive wird Daseinsvorsorge mit Sozialpaternalismus gleichgesetzt. Karl Jaspers sprach 1931 von der „Daseinsfürsorge“ und Ernst Forsthoff prägte den Begriff „Daseinsvorsorge“ 1938 in seiner Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“. Historisch geht es um Formen staatlich organisierter Umverteilung: vom liberal – autoritären „Ordnungsstaat“ über die verschiedenen Varianten des „Leistungsstaats“ (faschistischer, liberaler und staatsozialistischer Sozialstaat) zum neoliberalen „Gewährleistungsstaat“, der in seiner radikalen Schrumpfvariante nur noch für den rechtlichen Rahmen und die Legitimation einer ansonsten privatkapitalistisch erbrachten Leistung zuständig ist.

2. Beschreibung der Ausgangssituation

Der Begriff „Daseinsvorsorge“ wird benutzt um bestimmte traditionellerweise durch den Staat erbrachte Leistungen zu charakterisieren und zu begründen. Diese Leistungen sind aus politökonomischer Perspektive die „allgemeinen Produktionsbedingungen“ des Kapitals und haben den Zweck, die Reproduktion des Gesamtkapitals zu sichern. Der bürgerliche Staat hat sie historisch dann bereit gestellt, wenn ein privates, einzelnes Kapital alleine dazu entweder nicht das nötige Vorschusskapital gehabt hatte oder wenn keine ausreichende Rendite erwartet werden konnte. Ihre konkrete Ausgestaltung ist aber immer auch zugleich das Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

Aus Sicht von spezifischen Interessens- oder Funktionsträgern der bürgerlichen Gesellschaft geht es bei der Daseinsvorsorge um „eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“ (BverfGE 66, 248 (258) am Beispiel der Energieversorgung). Diese Zielsetzung verbindet das Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs.1 GG und die Menschenwürde des Art.1 Abs.1 des GG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 GG, ohne dass allerdings hieraus ein unmittelbar einklagbares subjektives Recht auf die Gewährleistung bzw. Inanspruchnahme einer solchen Leistung entspränge.

Weder ist Daseinsvorsorge ein streng juristisch, einklagbares Recht, noch sind die damit verbundenen Kriterien dessen, was Menschenwürde und Sozialstaat ausmacht, fest und ein für alle mal bestimmbar. Massnahmen der Daseinsvorsorge sind vielmehr darauf gerichtet, entsprechend einem gegebenen Kräfteverhältnis und eines bestimmten gesellschaftlich mehrheitsfähigen Wertekonsens jene Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erstellen, die für die Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Reproduktion eines je historisch verschiedenen Typs von Arbeitskraft notwendig sind.

Veränderungen in der Daseinsvorsorge bedeuten daher immer Veränderung von Machtverhältnissen oder vollziehen die Veränderung von Machtverhältnissen nach. Was zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählt und wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist sowohl das Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen als auch des bestehenden Wertekanons. Daseinsvorsorge hat also immer ein historisches Moment und wird immer durch ein gegebenes Kräfteverhältnis bestimmt. Der Begriff der Daseinsvorsorge hat somit immer einen politischen Inhalt, er ist nie wertfrei. Mit der Bestimmung dessen, was öffentliche Daseinsvorsorge aus der jeweiligen Sicht sein soll, werden immer bestimmte soziale Interessen in der Gesellschaft begünstigt, bestehende gemeinsame Interessen verschiedener sozialer Gruppen ggf. gestärkt, die Spielräume bestimmter sozialer Gruppen erweitert bzw. eingeengt.

3. Eigenen Anspruch formulieren

Da „Daseinsvorsorge“ kein eindeutig und allgemeingültig zu bestimmender Begriff ist, sondern Resultat historisch wandelbarer gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, sollte man sich bewußt darauf festlegen, woraus Daseinsvorsorge besteht und wie sie beschaffen sein soll, statt vermeintlich objektive Definitionen zu suchen. Zunächst muss man sich aber darauf verständigen, ob man an diesem Begriff überhaupt festhalten will. Zum einen legt er mit der paternalistischen Konnotation eine staatliche Zuständigkeit für die Bereitstellung nahe, wo noch gar nicht ausgemacht ist, ob dies die geeignetste Form ist und nicht private bzw. zivilgesellschaftliche (z.B. genossenschaftliche, selbstorganisierte) Formen vorzuziehen wären. Zum anderen erfasst er bestimmte Anforderungen nicht. Der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ ist wenn auch etwas umständlich, so doch sprachpolitisch geeigneter, da er andere Akzente setzt (und schließt damit auch an den Sprachgebrauch an, der sich in anderen europäischen Ländern entwickelt hat, wie „General Interest Services“, „universal service“, „public service“, „Service public“, „Service d`intérêt général“, Servicizop pubblico“, „Servicios de interes general“).

Zu „Öffentlich und allgemein“:

∑ „Öffentliche Dienstleistung“ beschreibt den Charakter des Zugangs, also ein Gut, dass allen offen steht, ist somit öffentlich. Von „allgemeinem Interesse“ meint, dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass ein Gut als öffentliche Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird
∑ Letzteres verweist darauf, dass über die Art und Weise der Bereitstellung Aushandlungen stattfinden sollen. Diese sollten immer stattfinden im Interessenviereck von (1) Allgemeinheit, (2) Nutzer/innen einer Leistung, (3) der diese erbringenden Arbeitnehmer/innen und der (4) Entscheidungskörperschaft (Bevölkerung, Parlament)
∑ Für die Aushandlung gibt es einen öffentlichen Raum bzw. wird dieser geschaffen. Hier können diese Interessen artikuliert, Interessenskonflikte problematisiert und konsensuale Lösungen gefunden werden. Dadurch soll eine andere (demokratische und öffentliche) Art des Austragens von Interessenkonflikten ermöglicht werden, als es mit einer privaten Leistungserbringung möglich ist

Bevor darüber diskutiert werden kann, ob eine Leistung von allgemeinem Interesse von einem privaten oder einem staatlichen Akteur zur Verfügung gestellt werden soll, müssen diese an drei grundsätzlichen Anforderungen gemessen werden:

∑ der menschenrechtliche Grundqualität nach betreffen sie grundlegende Leistungen und Dienste, „deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“

∑ sozial müssen sie so ausgestaltet sein, dass sie dazu beitragen, die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu befördern („Empowerment“); sie zielen daher auf Einschluss statt Ausschluss und sollen deshalb diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen; es geht hier um kontinuierliche Versorgungssicherheit durch flächendeckende räumliche und soziale Erreichbarkeit von Leistungen bei hoher Servicequalität zu erschwinglichen Preisen und gleichmäßigen qualitativen Bedingungen (Abbau regionaler Ungleichgewichte mit dem Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen – Gleichheitsprinzip), unabhängig von der Rentabilität des Versorgungsunternehmens („keine vordringliche Absicht der Gewinnerzielung“); eine besondere Rolle spielt die sozial und ökologisch verantwortungsvolle Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, die Sicherung zukunftsbeständiger Entwicklung und eines hohen Niveaus bei Umwelt- und Verbraucherschutz

∑ die unmittelbare Zufriedenstellung durch die Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen ist nicht der alleinige Beurteilungsmaßstab für diese Leistungen, denn ihre Nutzer/innen sind nicht nur KonsumentInnen, sondern zugleich Mitglieder eines politischen Gemeinwesens; es geht also auch um demokratische Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Dienstleistungen bei deren Gestaltung und Ergebnisbewertung (Qualitätskontrolle) sowie um Transparenz und Kontrolle bei den technischen und finanziellen Ergebnissen; vollständige Transparenz der Entgelte und Vertragsbedingungen; Kontrollmechanismen für die kommunalen Vertretungen; Schaffung von unabhängigen Regulierungsinstanzen sowie von Rechtsmitteln und Streitschlichtungsmechanismen.

Was heißt Zugang?

Im Kriterium des universellen, gleichen Zugangs für alle drückt sich die Allgemeinwohlbindung einer Leistung oder eines Dienstes aus. Gegenüber dem neoliberalen Zeitgeist heißt das für uns auch, dass es einen freien, für die NutzerInnen oder bestimmte Gruppen von NutzerInnen kostenlosen Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geben sollte. Soweit öffentliche Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, muss sich deren Höhe sowohl an ökonomischen wie auch an sozialen Maßstäben messen, die ihrerseits politisch ausgehandelt werden.

Der Kreis der hier betrachteten Leistungen hängt immer von den Möglichkeiten der Umverteilung, also vom Umfang der Steuereinnahmen bzw. anderer Einnahmen des Staates, ab; insofern können diese Dienstleistungen nicht unabhängig von der generellen ökonomischen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den politisch bestimmten Umverteilungsspielräumen gestaltet werden. Der Kampf um den Zugang zu Gütern sollte daher immer einhergehen mit dem Kampf um eine Erweiterung des Haushaltsbudgets. Die Herausforderung besteht darin, in einer demokratischen Debatte Prioritäten zu setzen. Man braucht eine gesellschaftliche Debatte über politische Zielstellungen, bestimmte öffentliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse für alle frei (d.h. kostenfrei) zugänglich zu machen. Der Wert von Gütern muss (auch) politisch kommuniziert werden.

4. Fazit

Für die Linkspartei ist der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ verbunden mit zwei spezifischen Unterscheidungsmerkmalen:
∑ einem konsequenten Demokratieansatz und Emanzipation – weg von der Gewährleistung („Fürsorge“) hin zu Ansprüchen und Rechten.
∑ einer sozialen Dimension (soziale Gerechtigkeit, Solidarität). Die Frage, ob eine Leistung über den Markt und wirtschaftlich erbracht wird, ist keineswegs der entscheidende Maßstab.
Ausgehend von den hier entwickelten eigenen Ansprüchen an die Gestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge bzw. öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ergeben sich entsprechende Anforderungen
– an die Unternehmen, die diese Leistungen erbringen,
– an den öffentlichen Dienst als einen anderen möglichen Erbringer der Leistungen
– an die Gestaltung der Beziehungen (ggf. Vertragsbeziehungen) zwischen öffentlicher Hand und den Leistungserbringern.
Bei der Entwicklung von Positionen zum öffentlichen Eigentum bildet das jeweilige Konzept öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine der Grundlagen.

(P. Brangsch, S. Nuss, R. Rilling – 30.04.2007)

pdf-Version dieser Begriffklärung:

Wien: Oeffentlicher Wohnungsbau verbessert Lebensqualitaet

Ludwig: „Wiener Wohnbauförderung ist internationales Vorbild“
Wien (RK). Erneut belegt die aktuelle Mercer-Studie „Quality of Life Survey 2007“ ( www.mercerhr.com/ ) die hohe Lebensqualität in Wien. „Unsere Stadt ist die klare Nummer 1 aller Hauptstädte innerhalb der Europäischen Union und belegt im internationalen Vergleich von weltweit 215 untersuchten Städten den 3. Platz. Besonderen Anteil an dem hervorragenden Ergebnis hat die Wiener Wohnpolitik: In der Mercer-Studie wird Wohnen (Housing) als eigene Kategorie bewertet. Als Wohnbaustadtrat freut es mich ganz besonders, dass Wien in allen drei untersuchten Teilbereichen – Wohnqualität insgesamt, Ausstattung der Wohnungen und Erhaltungszustand der Wohnhäuser – mit jeweils 10 von 10 möglichen Punkten die höchste Note erhalten hat. Das beweist ganz klar, wie sehr der Wiener Wohnbau mithilft, den Spitzenplatz Wiens zu festigen“, betonte der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am Dienstag im Rahmen des Mediengesprächs des Bürgermeisters.
„Die Wohnbauförderung spielt dabei die entscheidende Rolle. Sie ist das zentrale Instrument für die Schaffung und Sicherung erschwinglichen Wohnraums und damit auch für die hohe Wiener Lebensqualität. In Wien werden die Mittel der Wohnbauförderung im Rahmen des Zweckzuschussgesetzes, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, ausschließlich für den Bereich Wohnen verwendet. Dabei setzen wir auf drei Säulen: die Neuerrichtung von Wohnräumen, die Sanierung bestehender Altbauten und die Subjektförderung, also die direkte finanzielle Unterstützung sozial Schwächerer. Außerdem koppeln wir die Wohnbauförderung im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP bereits seit Jahren gezielt an Maßnahmen für den Schutz des Klimas. Während Umweltminister Pröll den Niedrigenergiestandard im Neubau für ganz Österreich bis 2015 durchsetzen will, ist er in Wien im geförderten Neubau bereits seit fast 10 Jahren verpflichtend. Daneben leisten wir mit der thermisch-energetischen Wohnhaussanierung (Thewosan) einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt und damit auch zu mehr Lebensqualität“, unterstrich Ludwig.
„Allein heuer werden wir mit den Mitteln der Wohnbauförderung rund 5.500 neue Wohnungen errichten und rund 10.000 Altbauwohnungen sanieren“, hält der Wohnbaustadtrat fest. Pro Jahr erhält das Land Wien im Schnitt 450 Millionen Euro vom Bund – für die Investitionen in die Errichtung und Sanierung von Wohnungen legt Wien aber noch einiges drauf: 2005 gab Wien um 108 Millionen Euro mehr aus, als das Land vom Bund erhielt, 2006 waren es 85 Millionen Euro mehr.
Insgesamt investierte das Land Wien im Jahr 2006 rund 535 Mio. Euro in Neubau, Sanierung und Direktunterstützungen. Damit werden direkt und indirekt im Bau- und Baunebengewerbe rund 15.000 Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wendet die Stadt im Bereich von Wiener Wohnen, der Hausverwaltung der 220.000 Gemeindewohnungen, noch einmal rund 600 Mio. Euro für die Erhaltung und Verbesserung der städtischen Wohnhausanlagen auf. Heuer und in den kommenden Jahren investiert Wiener Wohnen verstärkt – zwischen 120 und 150 Millionen Euro pro Jahr – in die Sanierung der Wiener Gemeindebauten.
„Vor diesem Hintergrund kann die Forderung von Finanzminister Molterer, die Wohnbauförderung zur Gänze für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, nur so gedeutet werden, dass er die starke soziale Komponente der Wohnbauförderung nicht verstanden hat oder ihr keine Bedeutung zu misst“, unterstrich Ludwig.

Die Wiener Wohnbauförderung im internationalen Vergleich
Die meisten europäischen Metropolen investieren ausschließlich über Subjektförderung, das heißt: der Gewährung von Wohnbeihilfe. Wien hingegen setzt bewusst auf die Verwendung der Wohnbauförderung zur Subjekt- und der Objektförderung. Damit profitieren wir von den Vorteilen beider Systeme: zum einen greifen wir den Menschen, die unsere Hilfe benötigen gezielt unter die Arme, zum anderen investieren wir in den Neubau und die Sanierung von Wohnräumen.
Berlin zum Beispiel wendet pro Jahr rund 1,3 Milliarden Euro an Wohnbauförderung auf. Obwohl das nach sehr viel klingt, werden davon mehr als 90% für die Rückzahlung von Darlehen für bereits gebaute Wohnbauten aufgewendet. Für neue Projekte bleiben also nur noch 10% oder rund 130 Millionen Euro. Die Stadt Wien hingegen investiert pro Jahr rund 260 Millionen Euro allein in den Wohnungsneubau und ist damit die klare Nummer 1 im europäischen Feld. Noch deutlicher wird die Führungsposition Wiens bei der Anzahl der neuerrichteten Wohnungen pro Jahr: Europäische Metropolen, die weit größer sind als Wien, wie zum Beispiel Paris bauen pro Jahr rund 4.800 Wohnungen – in Wien sind es jährlich 5.500. Die einzige europäische Großstadt, die bezüglich der Summe neugebauter Wohnungen an Wien heranreicht ist München, jedoch werden von den rund 5.000 neuen Wohnungen pro Jahr nur 20% gefördert – also nur rund 1.000. Dem stehen in Wien aber 5.500 geförderte Wohnungen pro Jahr gegenüber.

Wohnbauförderung leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
Wien nimmt seit Jahren eine Vorreiterrolle im ökologischen Wohnbau ein. Beim Neubau ist bereits seit 1998 der Niedrigenergiestandard verpflichtend, einige Passivhausprojekte, sind ebenfalls bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Ein mit Thewosan wärmegedämmtes Wohnhaus verbraucht um etwa die Hälfte weniger Energie für Raumwärme als ein Haus ohne Thermo-Fassade. „Heuer und in den kommenden Jahren werden wir auch Gemeindebauten verstärkt thermisch-energetisch sanieren. Durch die Thewosan-Sanierung konnten wir alleine letztes Jahr über 184.000 Tonnen an CO2 – Emissionen einsparen. Um das zu erreichen, dürften 46.000 Wienerinnen und Wiener ein Jahr lang überhaupt kein CO2 verursachen, das heißt kein Autofahren, keine Benützung elektrischer Geräte, kein Licht und keine Arbeit mit Maschinen und Geräten“, informierte Ludwig.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Forcierung der Passivhaustechnologie als Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Derzeit werden die bereits fertig gestellten Projekte evaluiert. Zudem startete kürzlich der Bauträgerwettbewerb für „Eurogate – Phase I“, bei dem die architektonische und technische Weiterentwicklung von Passivhäusern ein wichtiges Kriterium darstellt. Daneben ist die Wohnbauförderung auch beim Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft unverzichtbar.

Die Leistungen der Wiener Wohnbauförderung im Überblick
– Deutlich günstigere Mieten
Durch den hohen Anteil an Förderungen auch im privaten Miethausbereich gewährleistet die Stadt Wien qualitative Wohnräume zu leistbaren Preisen. In vergleichbaren Städten wie München oder Zürich sind die durchschnittlichen Wohnungskosten um mindestens 50% höher als in Wien. Noch höher sind sie in Städten wie Paris oder London, wo die exorbitanten Mietpreise mittlerweile auch dazu führen, dass Schlüsselarbeitskräfte wie z.B. Lehrerkräfte, Polizeibeamten oder Krankenhauspersonal nicht mehr wohnversorgt werden können. In London führt diese Situation auch zur Abwanderung von Betrieben und schädigt damit die lokale Wirtschaft.

– Deutlich niedrigere Wohnungslosigkeit
Der Anteil der wohnungslosen Personen beträgt in Wien weniger als 0,3% der gesamten Stadtbevölkerung, in anderen europäischen Großstädten liegt der Anteil mindestens doppelt so hoch. Seitens FEANTSA, der europäischen Dachorganisation der Wohnungslosenhilfen, wird Wien daher immer als Musterbeispiel einer sozial orientierten Wohnungspolitik bezeichnet. Hier leistet die Wohnbeihilfe des Landes Wien einen wichtigen Beitrag.
-Deutlich höhere soziale Ausgewogenheit
Durch den gezielten Einsatz der Wohnbauförderung in Sanierungszielgebieten gestaltet die Stadt ganze Wohngebiete lebenswerter. Das zieht auch vermehrt private Bauträger und Unternehmer in die Grätzel. Gleichzeitig werden damit die Rahmenbedingungen für ein ausgewogenes gesellschaftliches Zusammenleben geschaffen. Damit wird auch ein wesentlichen Beitrag für die soziale Sicherheit in unserer Stadt geleistet. In Wien gibt es keine ’no go-areas‘ wie z.B. in Paris.

– Deutlich geringere Wartezeiten auf Gemeinde- oder geförderte Mietwohnungen
In vielen europäischen Städten liegen die Wartenzeiten auf sozial geförderte Wohnungen, selbst in dringenden Fällen, bei mehreren Jahren. Die Wiener Wohnpolitik schafft eine ausgewogene Mischung zwischen Neubau und Sanierung und schafft damit ein bedarfsgerechtes Angebot an leistbarem Wohnraum. Das hat zur Folge, dass zwischen der Anmeldung und der Übergabe – z.B. für eine Gemeindewohnung – im Schnitt maximal zwei Jahre vergehen. Bei Notfällen greift die Stadt den Menschen auch unmittelbar unter die Arme.

– Möglichkeit, Quantität und Qualität der Wiener Wohnungen zu beeinflussen
Die Neuerrichtung geförderter Wohnungen in Wien läuft auf zwei Schienen: Bauträger, die bereits über Grundstücke verfügen, legen ihre Projekte dem Grundstücksbeirat vor, der nach den Hauptkriterien Ökologie, Ökonomie und Architektur über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Bauträger, die ein geeignetes Grundstück von der Stadt Wien erhalten, sind zu der Durchführung eines Bauträgerwettbewerbes verpflichtet. Durch den hohen Anteil an Objektförderung kann die Stadt durch die Vorgabe bestimmter Kriterien für diese Wettbewerbe gezielt Akzente auf ökologisches Bauen oder barrierefreies Wohnen setzen. Außerdem wirkt der geförderte Wohnungsbau preisdämpfend auf die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt.

– Wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
Die Wiener Wohnbauförderung spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der Klimaschutzziele, die im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP formuliert wurden. Seit 1998 ist in Wien der Niedrigenergiestandard im geförderten Neubau verpflichtend. Daneben setzt die Stadt auch auf die Passivhaustechnologie: eine Reihe dieser Wohnbauprojekte wurden mit Mitteln der Wohnbauförderung bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Daneben finanziert das Land Wien mit den Mitteln der Wohnbauförderung den Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft.

– Stärkung der Wiener Wirtschaft
Die Wohnbauförderung stärkt den Wirtschaftsstandort Wien: Viele ausländische Unternehmen kommen auch wegen der hohen Lebensqualität nach Wien – und der Wiener Wohnbau leistet hier einen wesentlichen Beitrag. Daneben sichert die Wiener Wohnbauförderung tausende Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe. „Die im internationalen Vergleich entspannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, aber auch die soziale Ausgewogenheit und damit auch die Sicherheit in Wien stellen außerdem ,weiche Standortfaktoren‘ dar, die in internationalen Untersuchungen immer wieder als besonderer Vorteil Wiens im Sinne der Attraktivität für Unternehmen und Investoren genannt werden“, unterstreicht Ludwig.
Zwtl.: Die Bilanz der Wiener Wohnbauförderung für die letzten Jahre
Mit den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung wurden in den letzten sieben Jahren 362 geförderte Wohnbauprojekte mit insgesamt 33.015 Wohneinheiten fertig gestellt. 98 weitere Projekte mit einer Gesamtzahl von 7.593 Wohnungen befinden sich derzeit in Bau. Daneben wurde für 57 Projekte mit insgesamt 4.598 Wohnungen bereits Förderungen zugesichert, für weitere 81 Projekte mit 6.509 Wohnungen liegt eine Förderempfehlung vor.
Aufgelistet nach Bezirken liegt Favoriten mit einer Gesamtzahl von 8.586 neu errichteten geförderten Wohnungen klar an erster Stelle. Auf Platz zwei liegt die Donaustadt mit 7.052 Wohnungen, gefolgt von Simmering mit insgesamt 6.342 geförderten Neubauwohnungen.
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden aus den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung insgesamt 1.702 Wohnobjekte mit 76.697 Wohnungen in ganz Wien saniert. Dazu kommen bis April 2007 zusätzliche 527 Projekte mit insgesamt 31.506 Wohnungen, die gerade revitalisiert werden. Dafür investierte das Land Wien rund 1,29 Milliarden Euro. Die Sanierungsschwerpunkte liegen bzw. lagen in den Bezirken Ottakring (213 Objekte mit 5.559 Wohnungen), Favoriten (179 Objekte mit 13.997 Wohnungen) und Landstrasse (155 Objekte mit 4.538 Wohnungen).
Im Jahr 2006 gab die Stadt Wien rund 86 Millionen Euro an Wohnbeihilfe aus, damit wurden 54.748 Bezieherinnen und Bezieher finanziell unterstützt. Für das heurige Jahr ist eine Summe von rund 89 Millionen Euro veranschlagt.

http://www.magwien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?SEITE=020070410014