Wem gehören eigentlich die Bienen?

Die Bienen, bzw. der Bien, fallen unter das Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Da die Bienen so speziell unterwegs sind, sich im Frühjahr z.B. einfach teilen und recht spontan losschwärmen, haben sie es geschafft, als einzige Tierart namentlich genannt und nicht einfach nur „subsumiert“ zu werden und sogar mehrere Paragraphen zu bekommen: Mehr lesen