Keine zivilen Klagen auf Entschädigung bei NS Kriegsverbrechen

Bereits am 4.2. 2012 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) über ein lang erwartetes Urteil: Zivile Opfer dürfen Deutschland nicht für seine NS Kriegsverbrechen verklagen. Damit erhalten die Opfer auch keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Italienische Gerichte hatten die Klagen von Einzelpersonen gegen Deutschland für die Verantwortung der Massaker von SS und Wehrmacht zwischen 1943 und 1945 zugelassen. Die Entschädigungsklagen belaufen sich auf Millionenhöhe. Der IGH entschied nun, dass die Staatenimmunität gewahrt werden muss. Tatsächlich hätte ein Positivbescheid weitreichende Folgen gehabt. Weiterlesen