Scan the World

Bild: Google via wired.com

Etwas im Schatten der absurden Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht bzw. um Geld zwischen Datenkrake Google und copyrightgeilen deutschen Verlagen hat Google vor zwei Wochen die Bauanleitung für einen selbstumblätternden Buchscanner ins Netz gestellt. Die Baukosten für diesen nach einer frei lizensierten Bauanleitung hergestellten Scanner sollen 1.500 $ betragen. Das Gerät soll tatsächlich automatisch umblättern und würde so einen gewaltigen technischen Fortschritt gegenüber anderen Open Source Hardwarelösungen bieten und in Bereiche vordringen, die bislang Geräten ab 100.000 € vorbehalten waren.

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DRM oder…

…Die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen Rechte-Minderung
Das naheliegende ist schwer bzw. verboten: Legal erworbene Filme auf verschiedenen Geräten anschauen, Sicherungskopien ihrer DVDs machen, elektronische Bücher in andere Formate umwandeln. Systeme zur Digitalen Rechte-Minderung (DRM) beschränken das Recht, all diese Dinge zu tun. Es kann sogar kommen, dass Filme oder elektronischen Bücher nicht mehr funktionieren, wenn der Verkäufer in Konkurs geht oder sein DRM-System abschaltet. Die Kampagnenseite DRM.info hilft zu verstehen, wie DRM das persönliche Leben und die Gesellschaft in der wir leben, beeinflusst. Die Kampagne zielt auf Boykott entsprechend ausgestatteter Geräte und öffentlichen Protest gegen entsprechende rechtlich verbindliche Regelungen. Die Broschüre „DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen Rechte-Minderung“ soll ab Mitte September auch gedruckt bei der FSFE erhältlich sein.

Nuss/Stützle analysieren die Piraten

Die Vertreter einer Partei, die sich dauerhaft im deutschen Parteiensystem zu etablieren scheint, treten als kompetent auf in EDV- und Internetfragen. Und sie werden von vielen für die echten Linken – zumindest auf diesen Themenfeldern – gehalten. Die Perspektiven ihrer Internet- und Urheberrechtspolitik reichen allerdings nicht so weit, wie das das Piratenbanner zunächst hoffen lässt. In der Monatszeitung analyse & kritik bilanzieren Nuss und Stützle:

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Bach war auch Urheber


Creative Commons License photo: elgarydaly

An Johann Sebastian Bachs Goldberg-Variationen von 1741 haben sich schon viele Pianisten gewagt. Die nun veröffentlichte Aufnahme der Japanerin Kimiko Ishizaka ist aber in mehrfacher Hinsicht eine besondere: Sie ist die erste Aufnahme, die per Crowdsourcing finanziert wurde. Der Notensatz wurde mit Open-Source-Software erstellt. Zudem wurden die Aufnahme sowie der Notensatz unter einer Creative Commons Zero License veröffentlicht, sie können also gemeinfrei kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden – und das auch zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen. Die vom Projekt „Open Goldberg Variations“ erstellte Aufnahme steht als MP3- und Flac-Datei zum kostenlosen Download bereit, lässt sich aber auch direkt im Web auf Soundcloud anhören. Mehr lesen bei heise.de

Linksparteiliches zur Urheberrechtsdebatte

„Mach doch mal einen Verbesserungsvorschlag“, sang einst der Oktoberklub in der DDR. Und genau um solche geht es nun linken Kultur- und Medienpolitikern: Fünf Bundestagsabgeordnete haben einen Entwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts formuliert und zur öffentlichen Debatte gestellt. Aus dem Kreis waren unlängst auch „Zehn Punkte zum Urheberrecht“ vorgelegt worden – die sogleich auf kritische Kommentierung stießen. Mehr linksparteiliches zur Urheberrechtsdebatte bei Lafos Linke.

Wem gehört die Musik, bzw. …

Cash Cash
Creative Commons License credits: Tyello

…wer darf kassieren? Da die GEMA mit ihren Forderungen und ihrer Praxis unkommerzielle Kultureinrichtungen nachhaltig bedroht und schädigt, haben die Autonomen Zentren Alhambra (Oldenburg), KTS (Freiburg i.Br.) und Raum2 (Lüchow) Ende 2011 den „Verband zur Förderung und zum Schutz unkommerzieller Kunst und Kultur“ gegründet. Ziel des Verbandes ist, einen für unkommerzielle Kultureinrichtungen akzeptablen Gesamtvertrag mit der GEMA auszuhandeln. Hintergrund

Beweise beim Filesharing muss Abmahnender erbringen

sharing is caringIn einem Fall von Filesharing auf Internet-Tauschbörsen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I–20-W 132/11) positiv für den Angeklagten entschieden. Mitte Januar 2012, urteilte es, dass Abmahnende darlegen müssen, dass sie tatsächlich die Rechte für die einzelnen Stücke besitzen. Darüber hinaus wurde dem Abgemahnten zugesprochen, dass er u.U. nicht wissen könne, dass Musikdateien über seinen Internetanschluss getauscht wurden. Diese Entscheidung verortet die Beweislast nicht mehr beim Beklagten. Weiterlesen

Big Blackout

Wikipedia_Blackout_Screen
(Bildquelle siehe hier)

SOPA würde aber nicht nur die großen, kommerziellen Seiten gefährden, sondern auch jede kleine, persönliche Profilseite in sozialen Netzwerken. Es wäre das Ende des Mitmachnetzes. Der große Blackout, die heutige Go-Dark-Aktion, ist ein wunderbarer PR-Coup. Eine öffentlichkeitswirksame Protestbewegung, die den Augenmerk auf eine Diskussion lenkt, die längst mehr ist, als eine Debatte um Urheberrecht. Eine Debatte, die immer noch viel zu wenig geführt wird, obwohl sie einen Ort betrifft, den wir tagtäglich betreten.

Hinter der Diskussion um die Anti-Piracy-Acts stecken grundsätzliche Fragen über das Internet: Wem gehört das Netz? Was ist kommerziell? Was ist privat?

Ein Teil der Netzgemeinde hat für sich schon eine Antwort gefunden: „Nichts im Netz ist Recht, sondern alles ist Privileg“, sagt er und meint: keine Barrieren, keine Grenzen, kein Eigentum. Es ist eine Antwort über die man endlich streiten muss und die man nicht nur Hollywood und Silicon Valley überlassen darf.

Ein Kommentar im Deutschlandfunk zum Nachhören oder Nachlesen

Viele, viele Datensätze

copy me - remix me(Bildquelle siehe hier)

Neues von der CCzero-Front: einen „kräftigen Schub für Open Data und freies Wissen“ nennt Creative Commons Deutschland die Entscheidung der Bayerischen Staatsbibliothek, des Bibliotheksverbund Bayern und des Kooperativen Bibliotheksverbunds Berlin-Brandenburg Beschreibungen zu über 23 Millionen Medien zur freien Verfügung zu stellen.

Laut Presseerklärung können die Datensätze „automatisiert verarbeitet und interpretiert werden“. Mir fehlt ein wenig die Vorstellungskraft, was man damit anfangen kann, aber vielleicht hilft mir ja jemand auf die Sprünge. Hier jedenfalls geht`s zu den Datensätzen.

Unschuldsvermutung beim Urheberrecht abgeschafft

Ohne Computer und W-Lan aber mit einem Netzanschluss zum Telefonieren: Das reicht um sich nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts strafbar zu machen durch die Nutzung eines Filesharing-Netzwerkes und den Down- bzw. Upload von Filmen (ggf. auch durch dritte) über den eigenen Anschluss. Wie? Das lässt das Gericht offen.

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Frohe Botschaft

Vater unser im Netz, geheiligt werde Copy & Paste: Die Missionary Church of Kopimism, eine neue Kirche aus Schweden, “spricht sich gegen den Kopierschutz aus und will die Tastenkombinationen STRG+C und STRG+V als heilige Symbole verwenden. Die Idee dazu hatte der 19-jährige Philosophiestudent Isak Gerson. Bereits 2010 stellten die File Sharer einen Antrag auf Anerkennung als Kirche, der aber in diesem Jahr abgelehnt wurde.” Weiterlesen

Man schaffe den Besitz ab

Einstein - hoch im Kurs, Foto: Arndt Beck
„Das kleine Einstein“1, wie Franz Blei den Schriftsteller und Kunsthistoriker Carl Einstein einmal nannte, hat zu Beginn der Weimarer Republik einige Zeitschriften veröffentlicht, die meist nur wenige Nummern währten und so hübsche Namen wie Die Pleite oder Der blutige Ernst trugen. Letztere warb für sich so:

Wir arbeiten nicht für eine literarische Klique, nicht für eine einzelne Partei, wir gehen in die breite Masse des Volks. „Der blutige Ernst“ nagelt die Krankheiten Europas fest, verzeichnet den restlosen Zusammenbruch des Kontinents, bekämpft die tödlichen Ideologien und Einrichtungen, die den Krieg verursachten, stellt den Bankerott der abendländischen Kultur fest.2

Die Iowa Digital Library, die unter anderem eine beachtliche Dada-Sammlung bereithält, bietet auch den Zugang zu einigen von diesen raren Zeitungsexemplaren. Und so kann man etwa Einsteins manifestähnlichen Text Man schaffe den Besitz ab3 dort nachlesen.

  1. Franz Blei, Bestiarium Literaricum, das ist: Genaue Beschreibung derer Tiere des literarischen Deutschlands verfertigt von Dr. Peregrin Steinhövel, München 1920, S. 20, auch in: Rolf-Peter Baacke (Hg.), Carl Einstein, Materialien, Band 1, Berlin 1990, S. 176 []
  2. http://digital.lib.uiowa.edu/u?/dada,28922 []
  3. oder auch hier: Carl Einstein, Werke, Band 2 (1919-1928), Berlin 1981, S. 17f. []