Berliner Polizei will Wache privatisieren

Schafft sich der Staat selbst ab? Oder werden hier nur mit hohem bürokratischen Aufwand Sparbemühungen simuliert? Auf jeden Fall ist es wieder mal Thema in Berlin: Senator prüft Privatisierungen bei der Polizei und die Grünen warnen vor Privatisierungswelle. Zufall, dass gerade auch in Großbritannien Polizeiaufgaben privatisiert werden? Das Erwerbslosenforum ist dran an dem Thema.

Die Rote Hilfe: Schwerpunktthema Privatisierte Sicherheit

In immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens wird die Aufgabe, Sicherheit und Ordnung durchzusetzen, nicht mehr durch die Polizei, sondern durch private Sicherheitsdienste übernommen. Ob es sich um öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren oder Großveranstaltungen handelt: Der_die Bürger_in kommt nicht in erster Linie mit der Polizei, sondern mit privaten Sicherheitsdiensten in Kontakt. Kommt es dabei zu Auseinandersetzungen, sind viele Betroffene schlichtweg überfordert: Die Rechte und Pflichten gegenüber MitarbeiternI privater Sicherheitsdienste sind nicht bekannt und sehr undurchsichtig. Dies resultiert aus einer paradoxen Situation: Obwohl private Sicherheitsdienste immer mehr Aufgaben im (halb-)öffentlichen Raum übertragen bekommen, existiert nach wir vor kein gesetzlicher Rahmen für diese. Mehr lesen

Private Mehrfachverwertung im Polizeisold erlangter Informationen

Baumohr von Petra Hegewald/PIXELIO

Die Enttarnung britischer Spitzel lieferte in der Vergangenheit Hinweise auf eine Beteiligung privater Sicherheitsfirmen an der Ausspähung politischer Bewegungen. Der Polizist und unglückliche Spitzel Mark Kennedy etwa hatte zwei eigene Unternehmen gegründet und zu einem anderen, „Global Open“, gute Beziehungen unterhalten. Nach eigenen Angaben hatte Kennedy seit Frühjahr 2010 nicht mehr für die britische Polizei gearbeitet. Trotzdem war er weiter aktiv, darunter zu Tierrechtsaktivismus, dem bevorstehenden G8 in Frankreich oder anlässlich einer Antirepressionskonferenz in Hamburg. Angesichts von Kennedys Firmengründungen drängt sich der Verdacht auf, dass er sowohl seine im Polizeidienst erlangten Kontakte wie Informationen auch privat verkaufte. Diese Mehrfachverwertung könnte er auch praktiziert haben, als er im Sold der deutschen Länderpolizeien stand. Mehr lesen

Achse des Bösen

Die Berliner Zeitung leistet wertvolle Erinnerungsarbeit in Sachen Staatsterror in Lybien und seine deutschen Zuträger:

Deutsche Politiker empören sich derzeit darüber, dass Libyens Staatschef Muammar al-Gaddafi das eigene Volk von seinen Eliteeinheiten prügeln und zusammenschießen lässt. Dabei ist es gerade mal knapp drei Jahre her, dass deutsche Ausbildungshilfe für diese Eliteeinheiten für Schlagzeilen sorgte. … Kurz vor Beginn des privaten Ausbildungsprojekts hatte die libysche Führung versucht, die Bundesregierung für eine offizielle Zusammenarbeit auf dem Sicherheitssektor zu gewinnen. Einer offiziellen Kooperation erteilte die Bundesregierung eine Absage. Stattdessen kam die private Sicherheitsfirma zum Zuge. Dies geschah offenbar mit Duldung Berlins, denn der BND war seinerzeit frühzeitig über die deutsche Ausbildungshilfe im Bilde.

Bei den Firmen handelte es sich um Ebos Int. (Bad Godesberg) und die mittlerweile bankrotte Sicherheitsfirma BDB Protection GmbH, über die die Berliner Zeitung schon 2008 berichtete.

Die private Stadtpolizei

StadtpolizeiDie Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treibt seltsame Blüten. In Südhessen ist der Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma („Samurai Security Service„, ausgerüstet von „Cassagne Security“) zum Stadtpolizisten ernannt worden. Parallel dazu sollen Kooperationen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten weiter ausgebaut werden. Durch die darin zum Ausdruck kommenden Verschmelzungs- und Wucherungsprozesse von Sicherheitsbehörden und -industrie werden Grundrechte und Gewaltmonopol beeinträchtigt und die große Transformation (früher in etwa: „Revolution“) wird auch nicht leichter. Mehr lesen

Poli-PPP: Polizei ist auch nicht mehr so schön, wie sie noch nie wahr

HighTechPrügelstrafeVollzugsGerätDie Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treibt seltsame Blüten. In Südhessen ist der Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma zum Stadtpolizisten ernannt worden. Parallel dazu sollen Kooperationen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten weiter ausgebaut werden. Durch den Verschmelzungsprozess der Sicherheitsbehörden mit der Sicherheitsindustrie wird ein Dienstleistungszweig gestärkt, und im Gegenzug werden Grundrechte beinträchtig: Das Gewaltmonopol wird nicht aufgelöst, sondern in Kompetenzdelegationsstrukturen verflüssigt. Das Handeln von Gewaltakteuren im staatlichen Auftrag wird im Zuge dieser Entwicklungen noch schwerer berechenbar und nachvollziehbar, wenn nicht mehr Normen und Gesetze, sondern auch noch die AGBs und Verträge der privaten Sicherheitsdienstleister zu berücksichtigen sind. Bisher wenigstens politisch zurechenbare Verantwortlichkeiten verflüchtigen sich, wenn die Leistungen der Staatsgewalt markt- und warenförmig bereitgestellt werden. Noch stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von PPP-Geschäften der Staatsgewalt. Mehr lesen

Eigentum according to FAS

Und mit folgendem Diskurs zementieren die Konservativen die Idee vom Eigentum. Hier die eher platte Version der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Warum und wozu verpflichtet Eigentum?
Von Rainer Hank (FAS 8.4.07 S.54)

„Mein“ und „Dein“ sind gar nicht so leicht auseinanderzuhalten. Wäre es einfach, würden die Kinder im Sandkasten nicht so laut brüllen. Und manche Leute meinen, die Welt wäre besser und gerechter, wenn es die Unterscheidung von „Mein“ und „Dein“ gar nicht gäbe. Dann stünde allen Menschen alles gleichermaßen zur Verfügung, gemäß ihren Bedürfnissen.

Historisch jedenfalls gehört die Vorstellung privaten Eigentums spätestens seit der jüngeren Steinzeit zu den Grundüberzeugungen vieler Völker. Kleider, Schmuck und Waffen, Dinge also, die für die persönliche Existenz eines Menschen unentbehrlich sind, stehen nicht beliebig jedermann zur Verfügung. Das persönliche Eigentum wurde für so wichtig angesehen, dass es den Menschen mit in ihr Grab gegeben wurde (was wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass Archäologen etwas über die Geschichte des Eigentums wissen können).

Aber was ist eigentlich Eigentum? Der physikalische oder geistige Gegenstand selbst kann es nicht sein. Denn der Apfel in meiner Hand oder der Satz, den ich gerade schreibe, könnte ja von anderen geklaut sein. Und der Ring an meinem Finger könnte längst verpfändet sein. Der Begriff des Eigentums ist abstrakter, als er scheint. Die überzeugendste Definition stammt von dem französischen Ökonomen Frédéric Bastiat (1801 bis 1850). Danach ist Eigentum eine Rechtsbeziehung zwischen Personen in Bezug auf Sachen. In einem Haus, welches mir gehört, habe ich das Recht, zu beherbergen, wen ich will (oder nicht). Eine Aktie, die mein Eigentum ist, gibt mir das Recht, die Dividende zu kassieren, die sie abwirft. Und sie gibt mir zugleich die Möglichkeit, das Papier an andere zu verkaufen, wenn ich mit der Kursentwicklung nicht mehr zufrieden bin. Eigentum regelt Besitzansprüche und verleiht Anrechte. Was will man mehr in einem Rechtsstaat?

Kein Wunder, dass das Recht auf privates Eigentum sowohl den neuzeitlichen Staat begründet als auch den Kapitalismus ermöglicht. Nach John Locke (1632 bis 1704) vereinigen sich die Menschen nur deshalb zu einem Staat, um gegenseitig ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Güter zu sichern. Wer, wenn nicht der Staat, sollte mittels Polizei und Gefängnissen eine Eigentumsordnung garantieren, wenn in einem Land Diebe und Plünderer umgehen? Das Privateigentum ist ein Recht menschlicher Freiheitsausübung, welches die Menschen selbst nur durch den Staat sichern können.

Doch es ist verflixt: Als Garant der freiheitlichen Eigentumsordnung nimmt der Staat sich zugleich das Recht heraus, in das Eigentum seiner Bürger empfindlich und mit Zwang einzugreifen. Denn nichts anderes als eine (Teil-)Enteignung bedeutet es, wenn der Fiskus den Bürgern ihr Geld wegnimmt und diesen Gewaltakt verharmlosend Steuern nennt. Würde der Staat ihnen sämtliche Früchte des Erfolgs wegsteuern, hätte er sich freilich auch die eigene Existenzgrundlage untergraben. Jeder Anreiz der Menschen, ihr Eigentum zu mehren, wäre dahin.

Das zeigt: Die Erwartung, von seinem Kapital einen Profit zu erhalten, die wichtigste Triebfeder einer Marktwirtschaft, beruht auf dem Recht auf Privateigentum. Nur wo Eigentum rechtlich garantiert wird, sind Menschen bereit, Ideen umzusetzen, Geld zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eigentum schaffe Wohlstand, wusste schon Adam Smith (1723 bis 1790). Wo Eigentum nichts gilt, wäre unternehmerisches Handeln töricht.

Der peruanische Ökonom Herando de Soto fügt hinzu: „Privateigentum fördert per se das Gemeinwohl.“ Eine Marktwirtschaft braucht nicht nur Geld, sie braucht auch eine Rechtsordnung, sonst kommt sie nicht in Schwung. Zum Beweis deutet de Soto auf die Länder der Dritten Welt, wo zwar häufig Kapital in beträchtlichem Umfang vorhanden ist, aber das Vertrauen fehlt, dass unternehmerisches Handeln sich lohnt.

Eigentum verpflichtet die Menschen, ihre Freiheitsrechte aktiv umzusetzen. Doch der Satz „Eigentum verpflichtet“ wird in Deutschland zumeist ganz anders gedeutet. Im Grundgesetz stehen in Artikel 14 jene Sätze, die jeder Schüler im Sozialkundeunterricht lernt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Doch was ist damit gemeint? Ist dem Wohl der Allgemeinheit durch einen Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent Genüge getan? Braucht es eine zusätzliche Reichensteuer? Müssen die Vorstandsgehälter durch ein Gesetz gekappt werden? Oder müssen gar Schlüsselindustrien sozialisiert werden?

Unter Berufung auf das Allgemeinwohl ist alles möglich. Denn Allgemeinwohl ist ein Wieselwort, in das sich alles hineininterpretieren lässt. Das Privateigentum konnte hierzulande noch nie ganz sicher sein. Immer drohte die Enteignung – vermeintlich im Interesse übergeordneter Gemeinwohlinteressen. Die Väter des Grundgesetzes stemmten sich gegen Vorstellungen der Kommunisten, wonach der Missbrauch des Eigentums zur Begründung wirtschaftlicher und politischer Macht bereits ein Anlass zur Enteignung hätte sein können. Aber den latenten Sozialismus der Gemeinwohlorientierung wollten 1948 auch die Konservativen nicht tilgen.

Auch das hat historische Gründe. Im Gegensatz zum römischen Recht, das einen strengen Begriff des Privateigentums kennt, hielten die nördlich der Alpen lebenden Germanen lange am Familieneigentum und Gemeindeeigentum fest. Im Familieneigentum stand die Hufe (huba), zu der die Wohngebäude mit Zubehör und Ackerfläche gehörten, während Brachland, Weide und Gewässer als Allmende im Eigentum der Gemeinde allen zugleich zur Verfügung standen.

„Die Kritik an einer liberalen Eigentumsordnung gehört in Deutschland zum Arsenal antiwestlicher Effekte“, sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Warum? Weil das Recht auf Privateigentum für viele Menschen die Sünde der Ungleichheit in die Wirtschafts- und Sozialordnung gebracht hat. Wer an die Utopien von Jean-Jacques Rousseau glaubt, wonach im Urzustand alle Menschen gleich waren, für den setzt mit der ungleichen Verteilung von Grund und Boden die Abstiegsgeschichte der Zivilisation ein. Kein Wunder, dass kommunistische Träume das abendländische Denken seit dem Urchristentum beherrschen. Wo die Menschen diese Utopien umsetzten, ging immer alles schief: Das Eigentum war nichts mehr wert, und der Wohlstand schwand dahin.

Wien: Oeffentlicher Wohnungsbau verbessert Lebensqualitaet

Ludwig: „Wiener Wohnbauförderung ist internationales Vorbild“
Wien (RK). Erneut belegt die aktuelle Mercer-Studie „Quality of Life Survey 2007“ ( www.mercerhr.com/ ) die hohe Lebensqualität in Wien. „Unsere Stadt ist die klare Nummer 1 aller Hauptstädte innerhalb der Europäischen Union und belegt im internationalen Vergleich von weltweit 215 untersuchten Städten den 3. Platz. Besonderen Anteil an dem hervorragenden Ergebnis hat die Wiener Wohnpolitik: In der Mercer-Studie wird Wohnen (Housing) als eigene Kategorie bewertet. Als Wohnbaustadtrat freut es mich ganz besonders, dass Wien in allen drei untersuchten Teilbereichen – Wohnqualität insgesamt, Ausstattung der Wohnungen und Erhaltungszustand der Wohnhäuser – mit jeweils 10 von 10 möglichen Punkten die höchste Note erhalten hat. Das beweist ganz klar, wie sehr der Wiener Wohnbau mithilft, den Spitzenplatz Wiens zu festigen“, betonte der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am Dienstag im Rahmen des Mediengesprächs des Bürgermeisters.
„Die Wohnbauförderung spielt dabei die entscheidende Rolle. Sie ist das zentrale Instrument für die Schaffung und Sicherung erschwinglichen Wohnraums und damit auch für die hohe Wiener Lebensqualität. In Wien werden die Mittel der Wohnbauförderung im Rahmen des Zweckzuschussgesetzes, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, ausschließlich für den Bereich Wohnen verwendet. Dabei setzen wir auf drei Säulen: die Neuerrichtung von Wohnräumen, die Sanierung bestehender Altbauten und die Subjektförderung, also die direkte finanzielle Unterstützung sozial Schwächerer. Außerdem koppeln wir die Wohnbauförderung im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP bereits seit Jahren gezielt an Maßnahmen für den Schutz des Klimas. Während Umweltminister Pröll den Niedrigenergiestandard im Neubau für ganz Österreich bis 2015 durchsetzen will, ist er in Wien im geförderten Neubau bereits seit fast 10 Jahren verpflichtend. Daneben leisten wir mit der thermisch-energetischen Wohnhaussanierung (Thewosan) einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt und damit auch zu mehr Lebensqualität“, unterstrich Ludwig.
„Allein heuer werden wir mit den Mitteln der Wohnbauförderung rund 5.500 neue Wohnungen errichten und rund 10.000 Altbauwohnungen sanieren“, hält der Wohnbaustadtrat fest. Pro Jahr erhält das Land Wien im Schnitt 450 Millionen Euro vom Bund – für die Investitionen in die Errichtung und Sanierung von Wohnungen legt Wien aber noch einiges drauf: 2005 gab Wien um 108 Millionen Euro mehr aus, als das Land vom Bund erhielt, 2006 waren es 85 Millionen Euro mehr.
Insgesamt investierte das Land Wien im Jahr 2006 rund 535 Mio. Euro in Neubau, Sanierung und Direktunterstützungen. Damit werden direkt und indirekt im Bau- und Baunebengewerbe rund 15.000 Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wendet die Stadt im Bereich von Wiener Wohnen, der Hausverwaltung der 220.000 Gemeindewohnungen, noch einmal rund 600 Mio. Euro für die Erhaltung und Verbesserung der städtischen Wohnhausanlagen auf. Heuer und in den kommenden Jahren investiert Wiener Wohnen verstärkt – zwischen 120 und 150 Millionen Euro pro Jahr – in die Sanierung der Wiener Gemeindebauten.
„Vor diesem Hintergrund kann die Forderung von Finanzminister Molterer, die Wohnbauförderung zur Gänze für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, nur so gedeutet werden, dass er die starke soziale Komponente der Wohnbauförderung nicht verstanden hat oder ihr keine Bedeutung zu misst“, unterstrich Ludwig.

Die Wiener Wohnbauförderung im internationalen Vergleich
Die meisten europäischen Metropolen investieren ausschließlich über Subjektförderung, das heißt: der Gewährung von Wohnbeihilfe. Wien hingegen setzt bewusst auf die Verwendung der Wohnbauförderung zur Subjekt- und der Objektförderung. Damit profitieren wir von den Vorteilen beider Systeme: zum einen greifen wir den Menschen, die unsere Hilfe benötigen gezielt unter die Arme, zum anderen investieren wir in den Neubau und die Sanierung von Wohnräumen.
Berlin zum Beispiel wendet pro Jahr rund 1,3 Milliarden Euro an Wohnbauförderung auf. Obwohl das nach sehr viel klingt, werden davon mehr als 90% für die Rückzahlung von Darlehen für bereits gebaute Wohnbauten aufgewendet. Für neue Projekte bleiben also nur noch 10% oder rund 130 Millionen Euro. Die Stadt Wien hingegen investiert pro Jahr rund 260 Millionen Euro allein in den Wohnungsneubau und ist damit die klare Nummer 1 im europäischen Feld. Noch deutlicher wird die Führungsposition Wiens bei der Anzahl der neuerrichteten Wohnungen pro Jahr: Europäische Metropolen, die weit größer sind als Wien, wie zum Beispiel Paris bauen pro Jahr rund 4.800 Wohnungen – in Wien sind es jährlich 5.500. Die einzige europäische Großstadt, die bezüglich der Summe neugebauter Wohnungen an Wien heranreicht ist München, jedoch werden von den rund 5.000 neuen Wohnungen pro Jahr nur 20% gefördert – also nur rund 1.000. Dem stehen in Wien aber 5.500 geförderte Wohnungen pro Jahr gegenüber.

Wohnbauförderung leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
Wien nimmt seit Jahren eine Vorreiterrolle im ökologischen Wohnbau ein. Beim Neubau ist bereits seit 1998 der Niedrigenergiestandard verpflichtend, einige Passivhausprojekte, sind ebenfalls bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Ein mit Thewosan wärmegedämmtes Wohnhaus verbraucht um etwa die Hälfte weniger Energie für Raumwärme als ein Haus ohne Thermo-Fassade. „Heuer und in den kommenden Jahren werden wir auch Gemeindebauten verstärkt thermisch-energetisch sanieren. Durch die Thewosan-Sanierung konnten wir alleine letztes Jahr über 184.000 Tonnen an CO2 – Emissionen einsparen. Um das zu erreichen, dürften 46.000 Wienerinnen und Wiener ein Jahr lang überhaupt kein CO2 verursachen, das heißt kein Autofahren, keine Benützung elektrischer Geräte, kein Licht und keine Arbeit mit Maschinen und Geräten“, informierte Ludwig.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Forcierung der Passivhaustechnologie als Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Derzeit werden die bereits fertig gestellten Projekte evaluiert. Zudem startete kürzlich der Bauträgerwettbewerb für „Eurogate – Phase I“, bei dem die architektonische und technische Weiterentwicklung von Passivhäusern ein wichtiges Kriterium darstellt. Daneben ist die Wohnbauförderung auch beim Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft unverzichtbar.

Die Leistungen der Wiener Wohnbauförderung im Überblick
– Deutlich günstigere Mieten
Durch den hohen Anteil an Förderungen auch im privaten Miethausbereich gewährleistet die Stadt Wien qualitative Wohnräume zu leistbaren Preisen. In vergleichbaren Städten wie München oder Zürich sind die durchschnittlichen Wohnungskosten um mindestens 50% höher als in Wien. Noch höher sind sie in Städten wie Paris oder London, wo die exorbitanten Mietpreise mittlerweile auch dazu führen, dass Schlüsselarbeitskräfte wie z.B. Lehrerkräfte, Polizeibeamten oder Krankenhauspersonal nicht mehr wohnversorgt werden können. In London führt diese Situation auch zur Abwanderung von Betrieben und schädigt damit die lokale Wirtschaft.

– Deutlich niedrigere Wohnungslosigkeit
Der Anteil der wohnungslosen Personen beträgt in Wien weniger als 0,3% der gesamten Stadtbevölkerung, in anderen europäischen Großstädten liegt der Anteil mindestens doppelt so hoch. Seitens FEANTSA, der europäischen Dachorganisation der Wohnungslosenhilfen, wird Wien daher immer als Musterbeispiel einer sozial orientierten Wohnungspolitik bezeichnet. Hier leistet die Wohnbeihilfe des Landes Wien einen wichtigen Beitrag.
-Deutlich höhere soziale Ausgewogenheit
Durch den gezielten Einsatz der Wohnbauförderung in Sanierungszielgebieten gestaltet die Stadt ganze Wohngebiete lebenswerter. Das zieht auch vermehrt private Bauträger und Unternehmer in die Grätzel. Gleichzeitig werden damit die Rahmenbedingungen für ein ausgewogenes gesellschaftliches Zusammenleben geschaffen. Damit wird auch ein wesentlichen Beitrag für die soziale Sicherheit in unserer Stadt geleistet. In Wien gibt es keine ’no go-areas‘ wie z.B. in Paris.

– Deutlich geringere Wartezeiten auf Gemeinde- oder geförderte Mietwohnungen
In vielen europäischen Städten liegen die Wartenzeiten auf sozial geförderte Wohnungen, selbst in dringenden Fällen, bei mehreren Jahren. Die Wiener Wohnpolitik schafft eine ausgewogene Mischung zwischen Neubau und Sanierung und schafft damit ein bedarfsgerechtes Angebot an leistbarem Wohnraum. Das hat zur Folge, dass zwischen der Anmeldung und der Übergabe – z.B. für eine Gemeindewohnung – im Schnitt maximal zwei Jahre vergehen. Bei Notfällen greift die Stadt den Menschen auch unmittelbar unter die Arme.

– Möglichkeit, Quantität und Qualität der Wiener Wohnungen zu beeinflussen
Die Neuerrichtung geförderter Wohnungen in Wien läuft auf zwei Schienen: Bauträger, die bereits über Grundstücke verfügen, legen ihre Projekte dem Grundstücksbeirat vor, der nach den Hauptkriterien Ökologie, Ökonomie und Architektur über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Bauträger, die ein geeignetes Grundstück von der Stadt Wien erhalten, sind zu der Durchführung eines Bauträgerwettbewerbes verpflichtet. Durch den hohen Anteil an Objektförderung kann die Stadt durch die Vorgabe bestimmter Kriterien für diese Wettbewerbe gezielt Akzente auf ökologisches Bauen oder barrierefreies Wohnen setzen. Außerdem wirkt der geförderte Wohnungsbau preisdämpfend auf die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt.

– Wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
Die Wiener Wohnbauförderung spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der Klimaschutzziele, die im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP formuliert wurden. Seit 1998 ist in Wien der Niedrigenergiestandard im geförderten Neubau verpflichtend. Daneben setzt die Stadt auch auf die Passivhaustechnologie: eine Reihe dieser Wohnbauprojekte wurden mit Mitteln der Wohnbauförderung bereits fertig gestellt. Im Sanierungsbereich spielt die thermisch-energetische Wohnhaussanierung (Thewosan) die größte Rolle. Daneben finanziert das Land Wien mit den Mitteln der Wohnbauförderung den Umstieg auf alternative Energieträger wie Fernwärme, Biomasse oder Sonnenkraft.

– Stärkung der Wiener Wirtschaft
Die Wohnbauförderung stärkt den Wirtschaftsstandort Wien: Viele ausländische Unternehmen kommen auch wegen der hohen Lebensqualität nach Wien – und der Wiener Wohnbau leistet hier einen wesentlichen Beitrag. Daneben sichert die Wiener Wohnbauförderung tausende Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe. „Die im internationalen Vergleich entspannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, aber auch die soziale Ausgewogenheit und damit auch die Sicherheit in Wien stellen außerdem ,weiche Standortfaktoren‘ dar, die in internationalen Untersuchungen immer wieder als besonderer Vorteil Wiens im Sinne der Attraktivität für Unternehmen und Investoren genannt werden“, unterstreicht Ludwig.
Zwtl.: Die Bilanz der Wiener Wohnbauförderung für die letzten Jahre
Mit den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung wurden in den letzten sieben Jahren 362 geförderte Wohnbauprojekte mit insgesamt 33.015 Wohneinheiten fertig gestellt. 98 weitere Projekte mit einer Gesamtzahl von 7.593 Wohnungen befinden sich derzeit in Bau. Daneben wurde für 57 Projekte mit insgesamt 4.598 Wohnungen bereits Förderungen zugesichert, für weitere 81 Projekte mit 6.509 Wohnungen liegt eine Förderempfehlung vor.
Aufgelistet nach Bezirken liegt Favoriten mit einer Gesamtzahl von 8.586 neu errichteten geförderten Wohnungen klar an erster Stelle. Auf Platz zwei liegt die Donaustadt mit 7.052 Wohnungen, gefolgt von Simmering mit insgesamt 6.342 geförderten Neubauwohnungen.
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden aus den Mitteln der Wiener Wohnbauförderung insgesamt 1.702 Wohnobjekte mit 76.697 Wohnungen in ganz Wien saniert. Dazu kommen bis April 2007 zusätzliche 527 Projekte mit insgesamt 31.506 Wohnungen, die gerade revitalisiert werden. Dafür investierte das Land Wien rund 1,29 Milliarden Euro. Die Sanierungsschwerpunkte liegen bzw. lagen in den Bezirken Ottakring (213 Objekte mit 5.559 Wohnungen), Favoriten (179 Objekte mit 13.997 Wohnungen) und Landstrasse (155 Objekte mit 4.538 Wohnungen).
Im Jahr 2006 gab die Stadt Wien rund 86 Millionen Euro an Wohnbeihilfe aus, damit wurden 54.748 Bezieherinnen und Bezieher finanziell unterstützt. Für das heurige Jahr ist eine Summe von rund 89 Millionen Euro veranschlagt.

http://www.magwien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?SEITE=020070410014

Privatisierung von Polizeiaufgaben

Die taz-nrw meldete bereits am 20.7.2006:

Polizei: Minister für Privatisierung
DÜSSELDORF taz NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat Vorwürfe der oppositionellen Sozialdemokraten bestätigt, er plane die Privatisierung von Polizeiaufgaben (taz berichtete). „An geeigneten Stellen wird es Privatisierungen geben“, so Wolf. Dies betreffe zunächst die Bereiche „Beschaffungswesen und Technik“ und keine hoheitlichen Aufgaben, so ein Sprecher. Auch Radarwagen sollen nicht mehr mit Polizeibeamten besetzt werden – dies könnten andere Landesbedienstete übernehmen. WYP

Dazu jetzt eine schöne Online-Umfrage im „politikforum.de“ mit vielsagendem Online-Forum…

Privatisierungs-Kartographie: Private Kriegsdienstleister

Die Privatisierung des Krieges: Kolumbien als Labor und der Irak als groß angelegte Anwendung

Das Diagramm entstand als Auftragsarbeit für die Biennale 2006 in Gwangju (Südkorea) in Zusammenarbeit zwischen Lize Mogel (New York) und Dario Azzellini (Berlin). Es zeigt die Verbindungen zwischen Staaten (vornehmlich den USA) und privaten Militärunternehmen (PMCs) sowie ihre Aktivitäten in Kolumbien und den USA. Diese beiden Länder stehen exemplarisch für den Einsatz privatisierter Kriegführung im Rahmen der neuen Weltordnung.

Die Privatisierung von Militärdienstleistungen ist ein weltweites Geschäft mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden US Dollar. PMCs bieten eine breite „Produktpalette“, die von Logistikdienstleistungen (wie etwa den Bau und das Betreiben von Militäranlagen und Gefängnissen) über strategische Elemente (wie z.B. Radarkontrolle und Überwachungsleistungen) bis zu offenen Kampfeinsätzen oder geheimen Militärmissionen reicht. PMC-Niederlassungen finden sich weltweit und die Unternehmen rekrutieren ihr „Personal“ zunehmend in der südlichen Hemisphäre.

Für Regierungen ist der Einsatz von PMCs sehr vorteilhaft. Als Privatunternehmen sind PMCs nicht der Militärjustiz unterworfen und können öffentliche Kontrolle weitgehend umgehen. Viele der abgeschlossenen Verträge müssen – im Gegensatz zu Militäraktionen der US Army – nicht vom US Kongress genehmigt werden und schützen zudem die PMCs vor zivilrechtlicher Verfolgung im Einsatzland. Zudem hat der Tod von PMC-Angestellten – im Gegensatz zum Tod von Soldaten – kaum Einfluss auf die öffentliche Meinung. Tote PMC-Angestellte finden – da formal Zivilisten – nicht einmal Eingang in die Gefallenen-Statistiken. Im Irak soll die Anzahl gefallener PMC-Angehöriger 1000-2000 betragen.

Das Verhältnis zwischen Militärangehörigen und privaten Dienstleistern hat sich im Laufe des vergangenen Jahrzehnts dramatisch verändert. Während des ersten Krieges der USA undihrer Verbündeten gegen den Irak war etwa einer von 100 Kriegsbeteiligten ein PMC-Angehöriger. Aktuell beträgt das Verhältnis im Irak etwa eins zu sechs. Die „Koalition der Willigen“ (coalition of the willing) ist zu einer „Koalition der Rechnungssteller“ (coalition of the billing) mutiert.

In Länder wie Kolumbien garantieren PMCs – in Zusammenarbeit mit der kolumbianischen und US Armee, der Polizei, Viehzüchtern, Drogenunternehmer, Paramilitärs, transnationalen Konzernen, dem CIA und der DEA – die Bedingungen für „gute Geschäfte“. In wechselnden Koalitionen wird gegen Bauernorganisationen, Gewerkschaften, soziale Bewegungen und die bewaffnete Aufstandsbewegung vorgegangen. So arbeiten z.B. transnationale Konzerne (wie etwa Coca Cola) mit Paramilitärs zusammen, um Gewerkschaften zu zerschlagen und Gewerkschafter zu ermorden. PMCs, die für die Besprühung von Drogenanbauflächen mit Giften zuständig sind, zerstören auch die Anbauflächen von Kleinbauern, in Gebieten mit starker Organisierung. Diese und andere Aktionen haben in Kolumbien mehr als 2,5 Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht.

Dario Azzellini und Lize Mogel

Freitag-Serie: Bildungsprivatisierung

Die Wochenzeitung „Freitag“ eröffnet eine Reihe, die sich mit Tendenzen beschäftigen wird, wie Bildung mehr und mehr den Charakter einer Ware annimmt. Die Beiträge werden einmal pro Monat erscheinen. Der erste Artikel erschien in der Ausgabe 28 am 7.7.06: Vom Menschenrecht zur Markenware von Clemens Knobloch
PRIVATISIERUNG DER BILDUNG
In Schulen und Universitäten regieren immer mehr die Gesetze des Marktes. Öffentliche Lernorte sind durch neoliberale Reformen und finanzielle Auszehrung bedroht
Die neoliberale Vermarktung der öffentlichen Bildungseinrichtungen hat in den letzten Jahren erheblich an Fahrt gewonnen. Je prekärer die beruflichen und ökonomischen Perspektiven breiter Schichten werden, desto besser lassen sich „Bildungsreformen“ verkaufen, scheint doch die „gute Ausbildung“ die beste und einzige Rückversicherung gegen die Wechselfälle eines harten globalen Arbeitsmarktes zu sein. Es ist freilich ironisch und paradox, dass ausgerechnet der traditionelle Bildungsaufstieg, der Berufschancen an öffentliche Bildungsdiplome bindet, als Motiv für Privatisierung und Entkopplung von Bildung und öffentlicher Hand herhalten muss. Denn am Ende dieser „Reformen“ wird Bildung kein öffentliches Gut mehr sein, über dessen politisch verantwortete Verteilung ein Stück Chancengleichheit hergestellt wird – sondern eine Markenware.
Beharrlich und Schritt für Schritt wird das öffentliche Bildungswesen in betriebswirtschaftliche Strukturen eingefädelt. Die Maßnahmen sind immer die gleichen, in reichen wie in armen Ländern: Freie Konkurrenz der Institutionen, freie Wahl der Bildungseinrichtungen durch die „Kunden“, freie Auswahl der „Kunden“ durch die Bildungseinrichtungen, Schulgeld und Studiengebühren oder Bildungsgutscheine, die an den Institutionen eingelöst oder in eine kostspieligere Ausbildung eingebracht werden können.

Bildung als Dienstleistung
Bei den Studiengebühren ist jetzt nach langer und vorsichtiger Annäherung die Schwelle überschritten. Das Publikum hat sich an den Gedanken Schritt für Schritt gewöhnen lassen. Die Stationen waren: Niemals – vielleicht – für Langzeitstudenten – für alle. Man darf davon ausgehen, dass jetzt auch die Beträge ins Purzeln geraten werden. Denn Obergrenzen sind natürlich staatlicher Dirigismus, wenn die Hochschulen einmal in die betriebswirtschaftliche „Autonomie“ entlassen sind. Symptomatisch ist das Verhältnis zwischen den noch öffentlichen und den schon privaten Hochschulen. Dass die Privatuniversität Witten/Herdecke ebenso wie die International University Bremen (IUB) pro Student weit mehr Geld aus dem Landeshaushalt erhalten als die öffentlichen Hochschulen, ist ebenso bekannt wie skandalös. Es ist auch ein Beleg dafür, dass Privatisierung öffentliche Politik ist und großzügigst aus Steuergeldern subventioniert wird. „Frei“ sind die Privaten in der Festsetzung ihrer Studiengebühren. Aber das ist noch nicht das Ende. Über die Liberalisierungen der Dienstleistungen in der EU (auch Bildung ist eine „Dienstleistung“) werden private Anbieter künftig darauf insistieren können, dass sie mit öffentlichen Anbietern gleichgestellt und letztere nicht konkurrenzverzerrend subventioniert werden. In der Folge wird der Druck wachsen, öffentliche Bildungseinrichtungen zu privatisieren oder die privaten den öffentlichen materiell gleichzustellen. Für die privaten Anbieter ist das eine win-win-Situation, für die öffentliche Bildung das Gegenteil.
Die staatliche Universität wird ausgehungert, das eingesparte Steuergeld macht die Privaten fetter. Und, merkwürdig genug, es schadet dem Ansehen der Marke Uni Witten/Herdecke gar nicht, wenn die fachliche Begutachtung (wie jüngst geschehen) es nahe legt, die Medizinausbildung zu schließen, weil sie den modernen Ansprüchen nicht genügt. Für eine öffentliche Universität wäre das ein Skandal ersten Ranges. Die Bezeichnung „Privatuniversität“ transportiert aber schon per se den Nimbus der Elite, gleich wie die Ausbildung dort tatsächlich aussieht. Es gibt viele Indizien, die anzeigen, dass bei den privaten Anbietern vor allem eine hoch entwickelte Fassadenkunst vorherrscht. Sie haben es eben gelernt, eine Marke zu bewerben. Eine private Medienhochschule in Hamburg verspricht ihren Studierenden (Jahresgebühr: 15.000 Euro) ganz dreist, dass man sie mit den Mächtigen und Einflussreichen der Branche zusammenbringen wird.
Parallel dazu werden die Bildungseinrichtungen betriebswirtschaftlichen Controlling-Prozeduren auf allen Ebenen unterworfen. Das geht so weit, dass zum Beispiel für Studiengänge festgelegt wird, dass sie geschlossen werden müssen, wenn sie eine bestimmte Studentenzahl unterschreiten. Das Regime der Kennzahlen ist sachzwangförmig und muss nicht politisch durchgesetzt werden. Kein Land hat bisher den Mut gehabt, eine Universität zu schließen. Warum auch, wenn man Bildungseinrichtungen viel eleganter in die Pleite entlassen kann?
Für diese Politik gibt es einen Auftrag. Aber nicht vom Wähler, sondern von der Firma Bertelsmann, die sich mit Hilfe williger Politiker den hoch expansiven und profitträchtigen Bildungsmarkt schafft, den sie einmal zu beliefern hofft.
Dass die Bertelsmann-Stiftung die vakante Position eines Bundesbildungsministeriums (manche sprechen sogar von einem „Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda“) zunehmend selbstbewusst besetzt, ist inzwischen nicht einmal mehr ein offenes Geheimnis, sondern ein Gemeinplatz. Wo Schulen, Hochschulen oder öffentliche Verwaltungen neoliberal umgebaut werden, braucht man nach der Bertelsmann-Stiftung nicht lange zu suchen. Dabei wirken die gewählten Akteure der Politik nicht einmal als Verführte oder Getriebene. Der Beobachter hat vielmehr den Eindruck von Lemmingen mit ausgeprägtem Todestrieb. Die Gewählten scheinen froh und glücklich, dass sie mit der Verantwortung für den Sozial- und Umverteilungsstaat gleich auch noch die Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen loswerden. Schließlich haben sie ja den ganzen PISA-Ärger auszubaden. Dass sie damit auch die Quellen für die Legitimierung der eigenen Macht zum Versiegen bringen, scheint den wenigsten bewusst zu sein. Wir werden sehen, wie viel „Staat“ allein mit Armee und Polizei zu machen ist.
Ist es angesichts dieser Lage ein Wunder, dass die dienstbaren Geister des Hauses Bertelsmann nachgerade platzen vor Selbstbewusstsein und auch schon einmal die „Wir können auch anders“-Platte auflegen? Die Form der (gemeinnützigen und von der Steuer befreiten) Stiftung erlaubt es dem tragenden Konzern, seine langfristigen politischen und ökonomischen Interessen effizient zu vertreten, ohne dass er dabei überhaupt als interessierter Konzern auftreten muss.
Das stiftungseigene Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) spielt virtuos auf allen Manualen der öffentlichen Meinungsbildung. Sein Lieblingskind, die Studiengebühren (in NRW neuerdings als „Studienbeiträge“ rhetorisch geschönt), hat das CHE kurz nach seiner Gründung der Hochschulrektorenkonferenz zur Adoption angeboten. Die griff bekanntlich zu und ließ sich auch weiterhin inspirieren von einer durch das CHE inszenierten Umfrage, wonach sogar die Studierenden mehrheitlich Studiengebühren befürworteten. Den chronisch unterfinanzierten Hochschulen wurde systematisch der Mund wässerig gemacht, sollten sie sich doch eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation errechnen können. So wurden in vielen Hochschulgremien die Studiengebühren schon verteilt, ehe sie noch erhoben wurden.
Noch erfolgreicher agiert die Bertelsmann Stiftung in der Schulpolitik. Interessant auch, dass der Arm des Medienriesen bis weit in die Gewerkschaften reicht und gerade auch in der Sozialdemokratie und bei den Grünen die Schulpolitik konzeptuell auf Vordermann bringt. Strategisch ist das wieder einmal erste Sahne. Gerade als „links“ und egalitär geltende Organisationen werden die Einführung von Schulgeld für die Sekundarstufe II (ebenfalls ein Lieblingskind der Bertelsmänner) glaubwürdig öffentlich vertreten können.
Vielfach flankiert wird Bertelsmann vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, der, nach dem Zweiten Weltkrieg als Stifterverband der Wirtschaft gegründet, heute fast das gesamte einschlägige Stiftungsvermögen der Privatwirtschaft als Lobbyorganisation verwaltet.

Rhetorik der Freiheit
Rhetorisch kommt der Markt immer als „Freiheit“. In NRW haben wir jetzt ein „Hochschulfreiheitsgesetz“, das die Universitäten (wie es in der vielfach bewährten Sprache heißt) noch leistungsfähiger und international wettbewerbsfähiger machen soll. „Freiheit“ zieht jetzt endlich auch in die Schulen des größten Bundeslandes ein. Durch die Auflösung der Schulbezirke können künftig Eltern auch die Grundschule ihrer Kinder frei wählen.
Die zweite Säule der neoliberalen Reformrhetorik verbindet Staat und Bürokratie mit der Verhinderung von „Öffnung“, „Wettbewerb“ und „notwendigen Reformen“. Kapitalisiert wird an dieser Front die wachsende öffentliche Unzufriedenheit mit den Zuständen im öffentlichen Bildungswesen. Dessen materieller und reputativer Ruin ist durchaus Teil der Strategie. Jeder Schulskandal von PISA bis Rütli ist Wasser auf die Mühlen der Privatisierer. Wer alles Mögliche für den Bildungsaufstieg seiner Kinder tun möchte, der wird bei jedem Bericht über katastrophale Zustände an öffentlichen Schulen bereit sein, ein Stück tiefer in die eigene Tasche zu greifen. Und das Motiv, den Kindern eine „gute Ausbildung“ mit auf den Lebensweg zu geben, kann man unbesorgt in jede rhetorische Kalkulation einsetzen.
Jeder, der im Schul- oder Hochschulwesen tätig ist, kann freilich bestätigen, dass mit der wachsenden Lautstärke des auf allen Kanälen gespielten Freiheitsliedes zugleich auch die Kontroll- und Regelungsdichte überproportional zunehmen. Mit der „Freiheit“ kommt an den Gymnasien (in NRW) auch das Zentralabitur, außerdem ein ganzes Netz zentraler Leistungsprüfungen, die an den Schulen durchgeführt und ausgewertet werden müssen. Mit der Auflösung der Staatlichen Prüfungsämter für das schulische Lehramt kommt eine detaillierte Regelung aller Prüfungen und Zwischenprüfungen, die von den Hochschulen nun „autonom“ veranstaltet werden müssen. Je „freier“ das Personal an den Bildungseinrichtungen, desto schamloser werden die geforderten Unterwerfungsriten. Die Fiktion autonomer Akteure wird inszeniert im Gewande von Zielvereinbarungen zwischen den Bildungseinrichtungen und ihren (natürlich stets im Rückzug befindlichen) öffentlichen Trägern. Dabei legt sich die Bildungseinrichtung auf Ziele fest, über deren Bewältigung sie nicht die geringste Kontrolle ausübt (Studentenzahlen, Erfolgsquoten, Drittmittel, Doktorandenzahlen). Der Träger verspricht finanzielle Einbußen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden.
Zur erfolgreichen rhetorischen Implementierung neoliberaler Bildungspolitik gehört die Allgegenwart des „Ranking“ und „Rating“. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, wer an welchen Rangplatz gerät. Der erste muss strampeln, um seinen führenden Platz zu erhalten, und der letzte, um seinen Abstieg in die Regionalliga zu verhindern. Der Effekt ist immer der gleiche: die Zerstörung der gemeinsamen Interessen und die Befeuerung der Konkurrenz.

Kampf um beste Köpfe
Regelmäßig angestimmt wird auch das Lied von der Notwendigkeit effektiver Elitenbildung und Elitenförderung im Zeitalter der globalen Konkurrenz um „die besten Köpfe“, die natürlich verkümmern, wenn sie die Bildungseinrichtungen zusammen mit den viel zahlreicheren Holzköpfen besuchen müssen. Da nützt es wenig, daran zu erinnern, dass die anerkannt besten Bildungssysteme das gemeinsame Lernen prämieren. Da nützt es noch weniger, daran zu erinnern, was der Darmstädter Soziologe Michael Hartmann gezeigt hat: dass die deutschen Macht-, Geld- und Verwaltungseliten ein nahezu geschlossenes System der Selbstrekrutierung bilden. Die Durchlässigkeit nach unten geht gegen Null. Wie öffentlich über Eliten gesprochen wird, zeigt nur an, ob diese Selbstrekrutierung für legitim gelten soll oder für einen politischen Skandal.
Wer die Folgen abschätzen will, welche die neoliberale Revolution im Bildungswesen hervorbringen wird, wenn sie nicht auf entschiedenen politischen Widerstand stößt, braucht nicht viel Phantasie. Für die breite Masse wird jedwede berufsqualifizierende Ausbildung schlecht und teuer. Trotz wachsender Kosten für die „Kunden“ wird die Massenbildung chronisch unterfinanziert bleiben, weil sich die gewinnträchtigen Komplexe aus (kleiner, aber feiner) Markenuniversität, betuchtem Publikum und reichen Forschungsgeldern an wenigen Stellen konzentrieren werden. An allen anderen Stellen wird der Mangel mehr oder weniger effektiv verwaltet werden.
Es wäre natürlich albern, wollte man dem öffentlichen Bildungswesen bescheinigen, dass es die beste aller möglichen Welten hervorbringen hilft und die Chancengleichheit garantiert. Und natürlich kann es auch gute Privatschulen (meinethalben sogar gute Privatuniversitäten) geben. Fatal an der neoliberalen Privatisierungspraxis ist aber in jedem Falle der Umstand, dass die Verteilung von Chancen stärker an den Geldbeutel gebunden und der öffentlichen politischen Zuständigkeit entzogen wird. Für Bildungspolitik wird es am Ende gar keinen Adressaten mehr geben, wenn der Bildungsmarkt einmal durchgesetzt ist.
Ein kommerzielles Bildungssystem ist immer ein undemokratisches Bildungssystem. Dass mit der überbordenden Freiheitsrhetorik die demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen restfrei entsorgt wird, dass die „Öffnung“ der Hochschule für die Gesellschaft faktisch ihre Auslieferung an das Kapital bedeutet, ist kein Zufall. Wo Ökonomie und Controlling regieren, ist jede Form von demokratischer Beteiligung ein schlechter Scherz. Von der verfassungsmäßigen Lehr- und Forschungsfreiheit bleibt dann nur, was der Hochschulrat befürwortet.

Veranstaltung am 9.5.06 in Berlin

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Umweltbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und das Gen-ethische Netzwerk laden ein:
Gentech-Anbau in Brandenburg – Was droht? Erfahrungen aus Kanada – aktuelle Situation in Brandenburg
mit Percy Schmeiser (kanadischer Landwirt, in englischer Sprache mit Übersetzung) und Nora Mannhardt (Aktionsbündnis gentechnikfreies Berlin/Brandenburg)
am Dienstag, 9.5.2006 um 19:00 Uhr
im „Umweltforum Berlin“ (Alte Mälzerei)
10249 Berlin-Mitte, Friedensstrasse 91. ( http://www.umweltforum-berlin.de )

Percy Schmeiser spricht in Englisch, die Veranstaltung wird übersetzt.

Aus dem Einladungstext

Brandenburg ist in Deutschland das Land, in dem die transgenen Saaten ausgebracht werden. Für dieses Jahr sind etwa 800 Hektar (Deutschland ca. 1.700 ha) angemeldet. Die Situation in Brandenburg wird Nora Mannhardt vom Aktionsbündnis gentechnikfreies Berlin und Brandenburg darstellen. Was sind möglicher Gründe, wie organisiert sich der Widerstand?

Die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch veränderter Nutzpflanzen ist nicht möglich. Dies zeigen die Erfahrungen mit Kontaminationen in Kanada. Dort wird es vermutlich niemals mehr möglich sein, gentechnikfrei zu produzieren. Einige der dortigen Landwirte hat dies schon an den Rand des Ruins getrieben.

Percy Schmeiser, kanadischer Rapsbauer, berichtet über 10 Jahre Gentech-Anbau in Kanada und zeigt die Praktiken der Gentechnik-Konzerne auf. Schmeisser hatte den Gentechnik-Konzern Monsanto wegen Kontamination seiner Felder verklagt. Weil die kanadische Regierung und die Justiz voll auf der Seite der Gentechnik-Konzerne stehen, wurde in seinem und in vielen anderen Fällen gegen geltendes Recht und zugunsten der Industrie entschieden.

Der Fall verdeutlicht auch die Zusammenhänge zwischen Koexistenz, Kontamination und den so genannten Schutzrechten an geistigem Eigentum, das heißt der Patentierung – das heißt der Privatisierung von Saatgut.

Kanadische Farmer bringen Gentechnik vor UN-Menschenrechtsausschuss: Nun erhebt der kanadische Farmer Percy Schmeiser vor dem UN-Ausschuss für Menschenrechte in Genf Klage gegen die kanadische Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen durch die Gentechnik in der kanadischen Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion (Stichtag 1. Mai 2006).

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*In Kanada ist der Zug gentechnikfreier Produktion bereits abgefahren – aber bei uns ist es noch nicht zu spät!*
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Hier ein Interview mit Percy Schmeiser aus der Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten (Dez. 2005) des Umweltinstitutes München. Das Interview führte Andreas Bauer.

Interview mit Landwirt Percy Schmeiser: „Eine ökonomische Katastrophe”

Im August 1998 verklagte der Gentechnik-Konzern Monsanto den kanadischen Bauer Percy Schmeiser, gentechnisch verändertes patentiertes Raps-Saatgut widerrechtlich angebaut zu haben: Schmeisers konventionelle und die Bio-Felder seiner Frau waren von genverändertem Saatgut verunreinigt. Zwei Gerichte verurteilten ihn zu einem Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Erst das oberste kanadische Bundesgericht stoppte den Konzern im Jahr 2004: Schmeiser wurde von Schadensersatzforderungen an den Konzern freigesprochen. Doch gleichzeitig befand das Gericht, dass Monsanto grundsätzlich im Recht sei und die Patentansprüche des Konzerns auch für kontaminierte Äcker gälten. 2005 hat Percy Schmeiser Gegenklage gegen Monsanto eingereicht, wegen Umweltverschmutzung und Zerstörung von Schmeisers gentechnikfreier Saatgutzüchtung.

Umweltinstitut München e.V. (UIM): Mr. Schmeiser, wie sind Ihre derzeitigen Beziehungen zu Monsanto?
Schmeiser: Ziemlich angespannt. Monsanto versuchte während der letzten Jahre, mich als Person zu diskreditieren, sowohl in den Medien als auch in meiner persönlichen Umgebung. Und das macht Monsanto nach wie vor. Zum anderen versuchen sie jetzt, mich mit Hilfe einer Knebel-Anordnung, der so genannten „Gag-Order“, ruhig zu stellen. Das ist eine Art gerichtlich verhängtes Redeverbot. Dadurch wäre mir das Recht genommen, über Monsanto zu sprechen. Dabei ist das einzige, was ich tue, darüber zu berichten, dass Monsanto mein gesamtes Ackerland kontaminiert hat.

UIM: Dagegen haben Sie jetzt Klage eingereicht.
Schmeiser: Ja, aber leider agiert Monsanto jetzt bösartiger als je zuvor. Der Grund ist meiner Meinung nach, dass der Konzern allein im letzten Quartal 125 Millionen US-Dollar Verlust gemacht hat. Und zwar ausschließlich deshalb, weil es sich, wie ein Journalist geschrieben hat, um eines der meistgehassten Unternehmen der Welt handelt, ein Unternehmen, das zentral an der Eliminierung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern, und der Redefreiheit auf der ganzen Welt beteiligt ist. Letztes Jahr wurde Monsanto für die Dauer von zwei Jahren die Geschäftsausübung in Indonesien verboten, weil der Konzern für eine schnelle Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen die Behörden bestochen hatte. Auch in anderen Ländern gab es Korruption im Zusammenhang mit der Vermarktung von Monsantos Gen-Pflanzen.

UIM: Weswegen genau klagen Sie Monsanto an?
Schmeiser: Die erste Klage bezieht sich auf die Haftung für die Verunreinigung meiner Felder mit Genraps in den Jahren 1997 und 1998. Ich fordere Schadensersatz für die Zerstörung meines selbstentwickelten Raps-Saatguts, in dem 50 Jahre Forschung und Entwicklung stecken.
Vor zwei Monaten stellte ich zudem eine erneute Kontamination meiner Felder fest. Ich versuchte, Monsanto dazu zu bewegen, die Genrapspflanzen von meinem Feld zu entfernen. Monsanto war dazu nur unter der Bedingung bereit, dass ich einen so genannten „Release“ -Vertrag unterzeichne. Damit hätte ich allerdings für alle Zeiten Grundrechte, wie das auf freie Meinungsäußerung, an Monsanto verkauft. Der Vertrag hätte besagt, dass ich Monsanto nie wieder verklagen darf. Zweitens hätte ich auch alle bereits eingereichten Klagen gegen Monsanto zurückziehen müssen. Drittens hätte ich Zeit meines Lebens mit keinem Menschen mehr über Monsanto sprechen dürfen.
Zusätzlich hätte mir der Vertrag verboten, Raps und verwandte Arten, also zum Beispiel Senf, anzubauen. Denn Monsanto weiß, dass es dadurch erneut zu Kontaminationen meiner Felder durch gentechnisch veränderte Rapspollen kommen würde, der auch in verwandte Arten, wie eben Senf, auskreuzen kann. Kurzum, ich hätte sämtliche demokratische Rechte an der Eingangstür von Monsanto abgegeben. Ich bin Besitzer des Landes, ich zahle Steuern dafür, und alle Rechte dafür sollen an Monsanto gehen?
Wenn ich nach St. Louis, zur Konzernzentrale von Monsanto, fahren würde, um ihre Freilandversuche zu kontaminieren, und danach die Rechte auf diese Pflanzen reklamieren würde, hätte ich nach spätestens 24 Stunden ein Verfahren am Hals, das damit enden würde, dass man mich bis ans Ende meiner Tage einsperren würde.
Das Problem ist nach wie vor, dass die Menschen nicht darüber informiert sind, was passiert. In Kanada kann aufgrund der gentechnischen Verunreinigungen keine biologische Soja und kein biologischer Raps mehr angebaut werden. Das Grundrecht der Wahlfreiheit der Bauern ist zerstört.

UIM: Welche ökonomischen Auswirkungen hat der Anbau von Genpflanzen in Kanada?
Schmeiser: Der Anbau ist eine ökonomische Katastrophe. Viele Länder kaufen keine kanadischen Produkte mehr, die in irgendeinem Zusammenhang mit Raps oder Soja stehen könnten. Das betrifft neben den Bauern natürlich auch die nachgelagerten Industrien, also die Lebensmittelverarbeitung. Darüber hinaus kommt es zu einer Art Dominoeffekt: Auch die Nachfrage nach anderem Getreide aus Kanada ist zurückgegangen. Ganz konkret passiert folgendes: Die Rapserträge der kanadischen Bauern sind zurückgegangen, die Erträge sind von geringerer Qualität, für die Produktion müssen mehr Pestizide eingesetzt werden und das Einkommen der Bauern ist stark zurückgegangen. Durch die flächendeckende Kontamination ist auch die Wahlfreiheit der Bauern verloren.

UIM: Wie sieht es mit der sozialen Struktur in den ländlichen Gebieten aus? Hat sich auch diese durch den Anbau von GVO verändert?
Schmeiser: Auch das soziale Gefüge ist entgleist. Durch die Lizenzverträge mit Monsanto verlieren die Bauern das Grundrecht auf Redefreiheit. Die gesetzliche Lage verstärkt ihre Rechtlosigkeit noch zusätzlich. Sie müssen sehen, dass ein Bauer in Kanada in dem Moment schuldig gesprochen werden kann, wenn Monsantos Genraps auf seinem Feld gefunden wird. In meinem Fall hat das Gericht geurteilt, dass ein Bauer verpflichtet ist zu wissen, ob seine Ernte, sein Saatgut, oder sein Land mit Monsantos Genpflanzen kontaminiert ist. Wenn er nicht gentechnisch verändertes Saatgut aus einem Teil seiner Ernte anbaut, das mit Monsantos Genraps verunreinigt ist, verletzt er damit automatisch Monsantos Patent und kann von dem Konzern verklagt werden. Der einzige Ausweg besteht darin, gleich Monsantos Raps anzubauen. Denn in dem Moment, in dem sich Monsantos Gene auf seinem Feld befinden, kann Monsanto ihn dazu zwingen, seine gesamte Ernte zu vernichten. Wie soll ein Bauer wissen, ob sich Monsantos Raps auf seinem Feld befindet? Die einzige Möglichkeit, die er hat, ist sein Feld mit Roundup zu spritzen: Wenn 98 Prozent seiner Pflanzen sterben, und zwei Prozent überleben, weiß der Bauer, dass zwei von 100 Pflanzen kontaminiert sind. Doch es gibt keinerlei Toleranz. Selbst eine einzige Pflanze würde genügen, um alle Rechte an Monsanto zu verlieren. Das Gericht sprach im Urteil meines Falls davon, dass die „bloße Anwesenheit“ von Monsantos patentierten Genpflanzen auf meinem Acker ausreichen würde, um Monsantos Ansprüche zu rechtfertigen. Der oberste kanadische Gerichtshof urteilte auch, dass es bedeutungslos sei, wie es zu der Verunreinigung der Felder kommt.

UIM: Hat sich auch das Verhältnis der Landwirte untereinander verändert?
Schmeiser: Natürlich. Es ist ein starkes Misstrauen gegeneinander entstanden. Der Grund ist, dass Monsanto Bauern oder andere Leute dafür belohnt, wenn sie z.B. einen Nachbarn anzeigen. Zudem besitzt Monsanto eigene „Polizei“-Kräfte, welche die Menschen auf dem Land aushorchen. Ich erzähle ihnen ein Beispiel aus meinem Dorf: An Tankstellen in Kanada werden auch Pestizide verkauft. Monsantos Leute gingen also zu einer Tankstelle in meinem Dorf und sagten dem Besitzer: „Sprich mit den Bauern, frag sie ob sie Raps gepflanzt haben. Falls sie Raps anbauen, frag sie, wie viele Hektar. Dann gib uns diese Informationen weiter.“ Im Gegenzug bekam der Tankstellenbesitzer gute Konditionen und Rabatte beim Einkauf der Pestizide von Monsanto. Das ist ein Weg, wie Monsanto an Informationen kommt. Seit diese Geschichte bei mir im Dorf herauskam, tanke ich natürlich woanders.

UIM: Können Sie noch von weiteren Fällen berichten?
Schmeiser: Es gibt viele bekannte Fälle. Einem befreundeten Geschäftsmann, der auch Bauer ist, passierte folgendes: Er baute 200 acre (80 ha) von Monsantos Genraps an und schloss mit dem Unternehmen einen so genannten Technologie-Vertrag über diese Fläche ab. Dieser sieht vor, dass ein Bauer pro acre 15 kanadische Dollar Patentgebühren an Monsanto zahlen muss. Bei seiner Versicherung waren die entsprechenden Flächen jedoch mit 208 acre veranschlagt. Monsantos Spitzel müssen auf irgendeine Weise Zugang zu diesen Unterlagen bekommen haben. Es fehlten also acht acre, und laut dem Technologie-Vertrag hatte er damit eine Lizenzgebühr von 15 Dollar pro acre unterschlagen, was einem „Gesamtschaden“ von 120 Dollar entspricht. Monsanto wollte jedoch eine Strafgebühr von 200 Dollar pro acre kassieren, die mein Bekannter natürlich nicht zahlen konnte. Monsanto verlangte nun für einen Verzicht auf ein Strafverfahren, dass mein Bekannter ebenfalls Spitzeldienste übernehmen sollte und Nachbarn melden, die von Kontaminationen wussten, diese aber aus Angst vor den finanziellen Forderungen Monsantos nicht melden wollten. Er ist darauf eingegangen, hat aber nie jemanden gemeldet.
Ich erzähle Ihnen noch von einem dritten Fall: Wenn Sie in Kanada Getreide verkaufen, müssen Sie Aufzeichnungen darüber in einem Buch dokumentieren. Dieses Buch ist Privatbesitz des Bauern. Da diese Aufzeichnungen von großer Wichtigkeit sind, hinterlegen es viele Bauern im Safe des örtlichen Getreidehändlers. Monsanto lädt nun diese Getreidehändler zu Wochendausflügen oder zum Essen ein und kommt so schließ-lich in den Besitz der Aufzeichnungen. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, was diese Vorfälle mit dem sozialen Netz auf dem Land anrichten.

UIM: Der Presse kann man entnehmen, dass sich kanadische Bauern, vor allem Biobauern inzwischen wehren. Sie haben Genkonzerne wie Monsanto und Bayer verklagt. Wie beurteilen Sie die Aussichten, dass die Konzerne schuldig gesprochen werden?
Schmeiser: Die Vereinigung der Biobauern aus Saskatchewan (das Saskatchewan Organic Directorate) hat Monsanto und Bayer wegen der Kontaminationen auf Schadensersatz verklagt. Die Klage bezieht sich auf die Haftung für entstandene ökonomische Schäden, vor allem den Verlust von Exportmöglichkeiten, da kein biologischer Raps mehr angebaut werden kann. In erster Instanz haben die Bauern den Prozess verloren. Im Moment droht er bereits an der Frage zu scheitern, ob die Bio-Bauern als Vereinigung überhaupt das Recht haben, diese Klage einzureichen. Monsanto versucht den Prozess zu verschleppen. Schon jetzt hat er die Bio-Bauern 300.000 Dollar gekostet. Allein für die Frage nach der Zulässigkeit der Klage sind drei Jahre ins Land gegangen.

UIM: Welche Rolle spielt eigentlich die kanadische Regierung?
Schmeiser: Die kanadische Regierung unterstützt die Gentechnikindustrie bedingungslos. Monsanto arbeitet mit den zuständigen Behörden, z.B. der Lebensmittel- oder der Umweltbehörde, Hand in Hand. Ein Beispiel vom April 2004 mag Ihnen zeigen, wie eng die Verbindung ist. Monsanto stand damals kurz vor der Zulassung von gentechnisch verändertem Weizen. Dann kam heraus, dass die Regierung mit Monsanto ein Abkommen geschlossen hatte: In dem Vertrag stand, dass die Regierung für jedes Kilo Genweizen einen bestimmten Prozentsatz des Gewinns erhalten sollte.
Derzeit stehen wir in Kanada auch vor einer Überarbeitung der Saatgut-Gesetzgebung, dem Seed Sector Review. Die Vorschläge der Gentechnikindustrie für dieses Gesetz wurden bislang nur noch nicht umgesetzt, weil Wahlen bevorstanden. Mit diesem Gesetz würde die Saatgutindustrie die totale Kontrolle über die Landwirtschaft übernehmen. Denn der zentrale Punkt des Gesetzes ist, dass es den Nachbau von gekauftem Saatgut schlichtweg verbietet. Dieser Passus bezieht sich nicht nur auf Getreide, sondern auch auf Gartenblumen oder Bäume. Damit würden nicht nur Bauern, sondern auch Gärtner und Forstwirte total entrechtet. Die Industrie versucht, dieses Gesetz ohne öffentliches Aufsehen durchzubekommen. Die Situation ist sehr ernst.
Und dennoch: Seit einigen Jahren stockt die Zulassung neuer Gentechnikpflanzen. Bis heute gibt es nur sehr wenige kommerzialisierte Arten, vor allem Raps, Mais, Soja und Baumwolle. Was die Einführung weiterer GVO verhindert hat, war nicht die Umweltproblematik und nicht die gesundheitlichen Effekte, sondern der grandiose ökonomische Misserfolg. Die Bauern merken langsam, dass sie betrogen wurden.

UIM: Warum wächst die Anbaufläche in Kanada dann nach wie vor? Warum bauen die Bauern überhaupt noch gentechnisch verändertes Saatgut an?
Schmeiser: Viele haben Angst. Sie wissen, dass sie von Monsanto jederzeit verklagt werden können, denn ihre Felder sind genauso kontaminiert wie meine. Der einzige Ausweg sich vor Klagen zu schützen ist gleich Monsantos Genpflanzen anzubauen.

Das Interview führte unser Mitarbeiter Andreas Bauer.
Erschienen in unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten, Ausgabe 102 / Dez. 2005

„Was damit geschaffen wird, ist eine Kultur der Angst“
Am 28. Oktober 2005 hielt Percy Schmeiser in Zürich den Vortrag, denn Sie hier ( http://www.umweltinstitut.org/download/vortrag_schmeiser_zuerich_okt2005.pdf ) als PDF-Datei herunterladen können.

Technologievertrag in Originalfassung und übersetzt als PDF-Datei zum Herunterladen ( http://www.umweltinstitut.org/download/technologievertrag_monsanto.pdf )