Osten darf nicht fair wohnen

Aus dem Bieterkreis um die 12.000 ostdeutschen Wohnungen der bundeseigenen TLG Immobilien wurde ein Konkurrent aussortiert: Ausgerechnet die Genossenschaft der Linkspartei „TLG FairWohnen“ musste als erstes gehen. Übrig bleiben vor allem Finanzinvestoren. Die Nachricht kam von der ausführenden Bank. Das zuständige Bundesfinanzministerium entzieht sich einer politischen Debatte um den Bieterwettstreit (Mehr lesen im ND). Da bleibt jetzt wohl nur noch besetzen. Und ab einem gewissen Alter der BesetzerInnen erfolgt ja selbst in Berlin nicht gleich die polizeiliche Räumung, sondern ein politischer Prozess, wie das Beispiel des seit Wochen besetzten Seniorentreffs in der Stillen Straße in Pankow zeigt.

One Response to “Osten darf nicht fair wohnen”

  1. Gerhard Wenzel,

    Mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, daß die Regierung des
    >>> Herrn Wowereit der Wohnungsmietpreistreiberei in Berlin entgegenwirken
    >>> will. In den betreffenden Dokumenten wird von einem Bündnis des Senats
    >>> mit den 6 ihm unterstellten Wohnungsbaugesellschaften, bezahlbarem und
    >>> sogar preiswertem Wohnraum und anderem geschrieben.
    >>>
    >>> „Bezahlbar“? Was ist das für ein Kriterium? Es soll den Vermietern die
    >>> Erfüllung ihrer immer unverschämteren Mietpreisforderungen sichern.
    >>> Die Forderung der SPD nach bezahlbaren Mieten, der sich durch
    >>> Erklärung des Herrn Lederer auch die Berliner LINKE angeschlossen hat,
    >>> dient nur den Interessen der Vermieter. Wie es den Mietern geht,
    >>> spielt dabei keine Rolle. Sie können weiter verarmt werden. Soweit sie
    >>> es schon sind oder durch weitere Mietpreissteigerung werden würden,
    >>> sollen sie nun entsprechend vom Senat festgelegten Kriterien bei den
    >>> vermietenden Wohnungsbaugesellschaften eine Linderung ihrer sozialen
    >>> Not durch ganzen oder teilweisen Verzicht auf
    >>> Mietpreiserhöhungsforderungen erbitten können.
    >>>
    >>> Das ist in mehrfacher Hinsicht eine Neuerung. Erstmals droht armen
    >>> Mietern nicht mehr unbedingt die Exmittierung, wenn sie die
    >>> Forderungen ihrer Vermieter nicht mehr befriedigen können, sie soll
    >>> sogar ausgeschlossen werden, die betreffenden Mieter sollen ihre
    >>> Wohnungen behalten dürfen. Aber auch der Weg dazu ist wesentlich
    >>> anders als früher bei sozialen Maßnahmen. Damals hat der Staat BRD
    >>> Bürgern Rechte auf Sozialleistungen, vielleicht auch die Abwendung
    >>> sozialer Härten geboten und ausdrücklich betont, daß sie das nicht als
    >>> Almosen, sondern als Rechte verstehen sollten, die sie unbedenklich in
    >>> Anspruch nehmen könnten, allerdings nur durch Antrag. Wenn uns die DDR
    >>> Rechte gewährt hatte, wurden die unverzüglich realisiert, ohne daß wir
    >>> erst hätten einen Antrag stellen müssen. Jetzt sollen sie anstelle der
    >>> Inanspruchnahme eines staatlich gewährten Rechts individuell die
    >>> Vermieter um gut Wetter bitten dürfen, was ihre Lage, ihr Befinden und
    >>> ihre Abhängigkleit noch verstärken muß. Das scheint die Vokabel
    >>> „zielgenau“ im Zusammenhang mit den Preissteigerungen zu bestätigen.
    >>>
    >>> Mir ist der Charakter der erwähnten Sozialklausel nicht klar. Soll sie
    >>> Bestandteil des Mietrechts werden oder wo und wie soll sie statuiert
    >>> und wirksam gemacht werden? Sie scheint mir jedenfalls ein Ansatz zu
    >>> einer Lösung, der das im vorigen Absatz Behandelte widerspricht. Als
    >>> Bestandteil des Mietrechts würde sie natürlich für alle Mieter und
    >>> Vermieter gelten. In allen anderen Zusammenhängen wird aber nur von
    >>> den Mietern der 6 städtischen Wohnungsgesellschaften gesprochen.
    >>>
    >>> Die Mietpreistreiberei soll auf 15 % in 4 Jahren beschränkt, also
    >>> verlangsamt werden. Warum aber soll sie überhaupt immer noch weiter
    >>> getrieben werden? Dafür gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund.
    >>> Sie wäre immer noch viel höher als die allgemeine Inflation und dürfte
    >>> sogar ihr hauptsächlicher Motor sein, soweit die behaupteten
    >>> inflationären Kausalketten der Realität entsprechen.
    >>>
    >>> Es ist aber auch von der Organisierung von Wohnungstauschen mittels
    >>> eines „Tauschpools“ die Rede. Wenn dabei Preistreibereien
    >>> ausgeschlossen werden sollen, sollte der Eintritt der Tauschpartner in
    >>> den Mietvertrag ihrer jeweiligen Tauschpartner ermöglicht werden.
    >>>
    >>> Ich vermute, daß diese Vermieter im Fall der Zustimmung vom Senat auf
    >>> Kosten der Steuerzahler, also auch auf Kosten der Betroffenen
    >>> „entschädigt“ werden sollen. Das würde bedeuten, daß der Senat die
    >>> Mietpreistreiberei gar nicht hindert, sondern durch die soziale
    >>> Maßnahme nur die Fortsetzung des Mietverhältnisses ermöglichen, für
    >>> manche untragbare Konsequenzen abwenden, um Aufsehen, auch
    >>> international, und Aufruhr zu vermeiden, der sıch ın ımmer weıter um sıch greıfender Empörung ankündıgt, vor allem den Vermietern die weitere Nutzung ihrer Wohnungen ermöglichen will. Wenn der Senat den
    >>> Mietpreis für verarmte Mieter ganz oder teilweise übernimmt, blıeben
    >>> die betreffenden Wohnungen vermietet, die Vermieter erhielten ihre
    >>> Mietpreisforderungen realisiert und der soziale Frieden schiene
    >>> gesichert.
    >>>
    >>> Auch die seltsame Vokabel „sozialverträglich“ wird in diesem
    >>> Zusammenhang wieder benutzt. Sie soll Unrecht gegenüber Ärmeren wenn
    >>> nicht rechtfertigen, so doch zumutbar, akzeptabel erscheinen lassen
    >>> und lenkt ebenfalls von der Frage nach der Berechtigung der damit beschönigten
    >>> Maßnahme ab. Eine mir bekannt Firma hat einen Rechtsbruch als „im
    >>> Rahmen“ bezeichnet, womit sie offenbar zumutbar meinte.
    >>>
    >>> Beides erinnert an die ins Staatsrecht eingeführte Vokabel
    >>> „verhältnismäßig“, die sogar schon zum Verfassungsgrundsatz
    >>> hochstilisiert wurde, obwohl wir auf Grund des Bruchs des Art. 146 des Bonner
    >>> Grundgesetzes durch die Kohlregierung keine demokratische Verfassung
    >>> haben, sondern an ihrer Stelle immer noch das Bonner Grundgesetz, das
    >>> Dokument der Spaltung Deutschlands gilt, das nicht gerade als
    >>> demokratisch angesehen werden kann und in dem davon gar nichts steht,
    >>> sondern das so etwas nach seinem positivistisch klingenden Art. 20
    >>> sogar ausschließt.
    >>>
    >>> Mir hat noch niemand die Frage beantwortet, was danach wozu in welchem
    >>> Verhältnis stehen soll. Diese Vokabel wird immer dann gebraucht, wenn es um den Bruch von Bürgerrechten, meist Grund- oder Menschenrechten geht, der damit als erträglich, zumutbar, ‚im Rahmen‘ o.
    >>> ä. hingestellt wird. Damit werden die Rechte der Betroffenen negiert,
    >>> als vernachlässigbar behandelt. In der Praxis wird diese Vokabel nach
    >>> meiner Erfahrung so gebraucht, daß der einzelne Rechtsbruch für die
    >>> Betroffenen nicht allzu schwerwiegende Folgen haben soll, Salamitaktik
    >>> aber nicht ausgeschlossen. Soll das „rechtsstaatlich“ sein? Was ein
    >>> Rechtsstaat sein soll, konnte mir leider auch noch niemand erklären.
    >>>
    >>> Die Mietpreis“entwicklung“ wäre dadurch auch nicht beeinträchtigt.
    >>> Auch wenn der Senat nicht finanziell ausgleichend eintreten würde,
    >>> wäre es also keine Eindämmung der Mietpreistreiberei, sondern nur ihre
    >>> soziale Kaschierung, die man aufheben oder durch Ablehnung der Bitten betroffener Mieter um Verzicht auf die geforderte Mieterhöhung unwirksam machen könnte, sobald es die Lage
    >>> gestatten würde oder man die „Gentrifizierung“ bestimmter Gebiete
    >>> weitertreiben wollte.
    >>>
    >>> Wenn die Mietpreistreiberei eingedämmt werden sollte, müßte sich die
    >>> Maßnahme an alle Vermieter und nicht nur die dem Senat unterstehenden
    >>> Wohnungsbaugesellschaften richten und den Mietern direkte Rechte
    >>> gegenüber ihren Vermietern einräumen. Die Wohnungsbaugesellschaften
    >>> jedoch könnte er einfach anweisen, Preistreibereien zu unterlassen.
    >>>
    > Interessant die Feststellung, daß die Mietpreistreiberei zu
    > erhebllichem Teil durch die Steigerung der Energie-, Waser- usw.
    > -kosten erfolgt ist. Die Möglichkeit, den Lieferanten (warum jetzt
    > „Anbieter“?) zu wechseln, ist reine Augenauswischerei, soll den
    > Anschein erwecken, man könnte dadurch der Preistreiberei entgehen.
    > Alle diese Firmen erhöhen ihre Preise, nur nicht völlig synchron. Das
    > war mir von Anfang an klar, dennoch habe ich einmal auf so ein Angebot
    > reagiert, allerdings erst einige Monate später. Da wurde ich
    > abschlägig beschieden, und tatsächlich hatte die Firma ihre Preise
    > inzwischen auch schon erhöht.
    >
    > Das gegenwärtig herrschende Witschaftssystem wird beschönigend und
    >>> seinen kapitalistischen Charakter verschleiernd „Marktwirtschaft“
    >>> genannt. Das soll besagen, daß Marktkräfte, also Angebot und
    >>> Nachfrage, die Wirtschaftsenwicklung bestimmen. So etwas gab es in
    >>> Deutschland im 19. Jahrhundert, deshalb „Kapitalismus der freien
    >>> Konkurenz“ genannt. Dieses Entwicklungstadium des Kapitalismus ging
    >>> aber schon vor 100 Jahren mit der Bildung der Monopole zu Ende, wie
    >>> Lenin ausführlich und überzeugend belegt in seiner Arbeit „Der
    >>> Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ beschrieben hat.
    >>> Große Unternehmen, besonders Monopole, können die Marktbedingungen
    >>> manipulieren und tun das zunehmend. Damit sind die Märkte aber nicht
    >>> mehr frei,
    >>>
    >>> Eine Voraussetzung für die Mietpreistreiberei ist immenser
    >>> Wohnungsleerstand. Wie Frau Junge-Reiher, als sie Senatorin war, mir
    >>> mitgeteilt hat, standen in Berlin damals mehr als 180000 Wohnungen
    >>> leer. Die meisten davon waren unvermietbar, weil unbewohnbar. Ein
    >>> kleinerer Teil konnte nicht vermietet werden, weil die Vermieter
    >>> unannehmbare Mietpreisforderungen erhoben. Daran hat sich in den
    >>> wenigen zurückliegenden Jahren nichts geändert. Warum unternimmt der
    >>> Senat dagegen nichts? Im Bonner Grundgesetz steht doch auch der schöne
    >>> Grundsatz „Eigentum verpflichtet“. Es ist zwar nicht gesagt, wozu, das
    >>> aber könnte der Senat oder die „Volksvertretung“, das
    >>> Abgeordnetenhaus, für Berlin und die Behandlung der Wohnhäuser im
    >>> Interesse des Berliner Volks durch einen Beschluß konkretisieren. Mit
    >>> Instandsetzung solcher Wohnungen könnte auch der unter diesen
    >>> Umständen geradezu volkswirtschaftlich schädliche überflüssige Neubau
    >>> von Wohnungen vermieden weren, der auch weiteren Boden der
    >>> landwirtschaftlichen oder kulturellen Nutzung entziehen würde
    >>>
    >>> Was heißt „preiswert“? In den Dokumenten des Senats meint das nur den
    >>> Vergleich zwischen Wohnungen und ihren Mietpreisen, wird also nur
    >>> relativ verstanden. Man sollte das Wort aber in seinem eigentlichen
    >>> Sinn verstehen, d. h. prüfen, ob eine Wohnung ihren Preis objektiv
    >>> wert ist. Das ist die Frage nach der Äquivalenz. Die spielt aber in
    >>> der Preisgestaltung in der BRD leider überhaupt keine Rolle. Dıese Vokabel hat, soweıt mır bekannt, nur Frau Künast öffentlıch gebraucht, aber ohne greıfbare Konsequenzen. Ein
    >>> Ökonom namens Hoffmann hat vor einigen Jahren eine ganze Seite der FAZ
    >>> mit Erörterungen der Preisbildung in der BRD mit allen möglichen
    >>> Gedanken, Motiven, Mätzchen usw. vollgeschrieben, das Wort Äquivalenz aber nicht
    >>> ein einziges Mal auch nur erwähnt. Wenn man das Wort „preiswert“ in
    >>> diesem seinem eigentlichen Sinn brauchte, würde man allerdings die
    >>> ganze Preisbildung in der BRD und folglich vor allem die Berechtigung
    >>> zu Preistreiberei, der Inflation, in Frage stellen.
    >>>
    >>> Meine Gedanken zu den Berliner Mietspiegeln habe ich in einer
    >>> Veranstaltung bei der Jungen Welt vorgetragen. Ich könnte sie gern noch einmal formulieren und Ihnen übermitteln. Ich könnte noch hinzufügen, daß es in einer Stadt wie Berlin natürlich leicht ist, Mietverhältnisse zum Zweck der Verwertung bei der Gestaltung von Mietspiegeln zu manipulieren.
    >>>
    >>> In den Dokumenten des Senats wird als Voraussetzung für den Gnadenakt
    >>> des ganzen oder teilweisen Verzichts auf eine Mieterhöhungsforderung
    >>> auch gefordert, daß die Größe des Wohnraums der Zahl der Bewohner
    >>> entspricht. Diese normal klingende Forderung ist das aber in der
    >>> unvernünftigen Wohnungswirtschaft der BRD nicht. Ich habe schon wiederholt
    >>> versucht, anstelle der jetzt von mir allein bewohnten 4-Raum-Wohnung
    >>> eine kleinere zu nehmen. Der Unsinnigkeit des nun auch hier
    >>> herrschenden kapitalistischen Systems entsprechend sind die aber nicht
    >>> billiger, sondern, mitunter sogar nicht nur relativ, teurer. Die
    >>> letzte mir angebotene Zweiraumwohnung soll jetzt schon mehr kosten als
    >>> z. Zt. meine 4-Raum-Wohnung. Die Regelung zielt danach nur auf eine
    >>> materielle Beeinträchtigung der Betroffenen, vieleicht der Zuschanzung von Aufträgen an Umzugsfirmen.
    >>>
    >>> Weiter wird davon geschrieben, daß die Nettomiete 30% des
    >>> Nettoeinkommens der Betroffenen nicht übersteigen soll. Ich erinnnere
    >>> mich, daß in der Sowjetunion eine Regelung von 5% des
    >>> Arbeitseinkommens für die dort damals nicht differenzierten Mietpreise
    >>> galt.
    >>>
    >>> Ich fühle mich jetzt mit 82 Jahren nicht mehr kräftig genug für einen
    >>> Wohnungswechsel. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine
    >>> Rechtsvorschrift der DDR, derzufolge Personen über 70 Jahren nicht
    >>> mehr zu einem solchen gezwungen werden durften. Die DDR nannte sich
    >>> sozialistisch, die BRD nennt sich sozial. Wäre so eine Regelung nicht
    >>> wenigstens sozial, wenn nicht hunanitär, ein allgemeines
    >>> Menschenrecht? Jemand hat mir gesagt, daß es in der BRD eine gleiche Vorschrift gäbe. Ich kenne sie aber nicht, und niemand spricht im Zusammenhang mit meinem Problem benutzbar davon.
    >>>
    >> In dem gegenwärtigen BRD-MIetrecht empfinde ich die Vorschrift,
    >> derzufolge die Mieter den MIetpreiserhöhungsforderungen bei Strafe
    >> kostenpflichtiger gerichtlicher Verurteilung auch noch ausdrücklich
    >> zustimmen müssen, als einen Hohn.
    >>
    >> Freundlichen Gruß
    >>
    >> Gerhard Wenzel

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